Sportauspuff eintragen: ABE, Kosten, Bußgelder + Co.

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Das Auto eines wirklichen Fahrzeugfans kommt selten so von der Stange, wie es gewünscht wird. Das Tuning wird nötig und in jedem Forum gibt es dazu Tipps. Aber muss man einen Sportauspuff eintragen lassen?

Sportauspuff eintragen: Gutachten und Belege sind wichtig

Um den Sportauspuff eintragen zu lassen, müssen verschiedene Unterlagen vorhanden sein:

  • ABE,
  • Teilegutachten oder
  • Gutachten zur Einzelabnahme

kommen infrage. Wer also einen abgestimmten Sportauspuff für perfekten Klang beim Tuning-Spezialisten kauft, muss erst einmal die nötigen Formalitäten erledigen.

Dazu dient das Teilegutachten

Das Teilegutachten wird benötigt, wenn jemand ein Fahrzeugteil wie den Sportauspuff eintragen lassen möchte. Das Teilegutachten stellt eine Bewertung einer Prüforganisation dar, die über die Zulässigkeit der Tuningmaßnahme entscheidet. Das Gutachten wird dem Bauteil beigefügt und wird in der Regel beim Kauf des Sportauspuffs mitgeliefert.

Wer sein Auto nun zum TÜV vorstellt, muss

  • das Teilegutachten und
  • den Einbau prüfen

lassen, nur so bleibt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug bestehen. In dem Rahmen wird die Funktionsfähigkeit des Einbaus überprüft, die Prüforganisation entscheidet dann über die Zulassung des Autos nach dem Tuning. Das Prüfzeugnis muss immer mitgeführt werden. Bei einer Kontrolle kann es sonst passieren, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Geht es um die Ausstellung des Teilegutachtens, wird auch nicht das komplette Fahrzeug in Augenschein genommen, sondern nur die Tuningmaßnahme wie zum Beispiel der Sportauspuff.

Das Teilegutachten muss nicht mitgeführt werden, wenn der Fahrzeughalter mit dem Gutachten zur Änderungsabnahme geht, die bei der örtlichen Zulassungsstelle zu finden ist. Dort werden die Umbaumaßnahmen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen. Erst jetzt besteht auch wirklich der vollständige Versicherungsschutz für das Fahrzeug!

Um den Sportauspuff eintragen zu lassen, müssen verschiedene Unterlagen vorhanden sein. ( Foto: Shutterstock-_RaiDztor  )

Um den Sportauspuff eintragen zu lassen, müssen verschiedene Unterlagen vorhanden sein. ( Foto: Shutterstock-_RaiDztor )

Weitere Bescheinigungen

Möchte ein Fahrzeughalter einen Sportauspuff eintragen lassen, stellt sich häufig die Frage nach weiteren Bescheinigungen. Derartige Fragen werden nicht selten in einem Forum für Tuningfans erläutert, allerdings ist nicht sicher, ob die dort gegebenen Ratschläge immer rechtssicher sind. Daher an dieser Stelle: Das Teilegutachten ist nicht immer nötig, infrage kommen auch andere Bescheinigungen, wenn jemand einen Sportauspuff eintragen lassen möchte.

Andere Zeugnisse bringen die Bauteile vielleicht schon direkt beim Kauf mit und sie ersetzen das Teilegutachten. Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) ist ein Beispiel dafür, ein anderes die Bauartgenehmigung. Meist werden mindestens zwei Belege verlangt.

Liegen die Bescheinigungen nicht vor, muss eine Einzelabnahme in Erwägung gezogen werden. Diese erfolgt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Wer einen Sportauspuff eintragen lassen möchte, muss die ABE und das Teilegutachten vorweisen, hier kommt die Einzelabnahme eher selten infrage.

Die ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge

Die ABE gibt es für alle Fahrzeugtypen und Tuningteile. Wer seinen Sportauspuff eintragen lassen möchte, muss daher ebenfalls eine ABE vorlegen können. Ist diese nicht aktuell bzw. liegt sie gar nicht vor, kann die Zulassung für das Fahrzeug gefährdet sein oder ist ungültig.

Die Zulässigkeit von Tuningmaßnahmen wird jedoch nicht durch die ABE sichergestellt, denn es ist durchaus möglich, dass verschiedene Teile gar nicht zusammen verbaut werden können oder dürfen. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug würde dann erlöschen, obwohl die ABE für alle Teile vorliegt. Die Beratung durch einen Fachmann ist daher unbedingt wichtig, auch aus dem Grund, um ein Bußgeld zu vermeiden.

Durch Veränderungen am Fahrzeug kann eventuell die Betriebserlaubnis desselben erlöschen, daher sollten Tuningfans wissen, wann Eintragungen nötig sind. ( Foto: Shutterstock- Dimitar Ivanov _)

Durch Veränderungen am Fahrzeug kann eventuell die Betriebserlaubnis desselben erlöschen, daher sollten Tuningfans wissen, wann Eintragungen nötig sind. ( Foto: Shutterstock- Dimitar Ivanov _)

Sportauspuff eintragen lassen: Rechtlich auf der sicheren Seite

Wer einen Sportauspuff kaufen möchte, sollte nicht einfach auf das erstbeste Angebot zurückgreifen. Wie in fast jedem Forum zu lesen ist, kommt es zuerst auf den perfekten Sound an, wobei dieser an der gesamten Auspuffanlage hängt. Doch der Sportauspuff muss sich auch an den geltenden TÜV-Bedingungen orientieren, somit muss er für den Straßenverkehr zugelassen sein. Zudem muss der Auspuff in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Verschiedene Arten von Veränderungen am Fahrzeug

Durch Veränderungen am Fahrzeug kann eventuell die Betriebserlaubnis desselben erlöschen, daher sollten Tuningfans wissen, wann Eintragungen nötig sind.

Diese betreffen die folgenden Maßnahmen:

  • Umbauten am Fahrzeug, mit denen die Fahrzeugart gewandelt wird
  • Eingriffe in das Abgasverhalten und in die Geräusche
  • Änderungen, die zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer führen können

Geht es darum, einen Sportauspuff eintragen zu lassen, ist der zweitgenannte Punkt betroffen, denn mit einem anderen Auspuff werden in der Regel Eingriffe in das Geräusch- und Abgasverhalten des Fahrzeugs erzielt. Die Betriebserlaubnis erlischt dann nicht direkt, es muss aber ein Zertifikat für die Umrüstung vorliegen.

Damit sind nachträglich montierte Teile erlaubt, die zugehörige Abnahme des Sportauspuffs muss allerdings immer mitgeführt werden, sofern sie nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Möglicherweise muss der Einbau durch den TÜV abgenommen werden.

Tipp:
Die Änderung muss in den Papieren des Fahrzeugs erkennbar sein, dann ist auch die Zulassung per i-Kfz möglich.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis für einzelne Fahrzeugteile wie das Sportlenkrad oder den Sportauspuff braucht keine Montageabnahme, hier reicht es, das entsprechende Zertifikat über die Einzelabnahme bei jeder Fahrt mitzuführen. ( Foto: Shutterstock-  Setta Sornnoi)

Die Allgemeine Betriebserlaubnis für einzelne Fahrzeugteile wie das Sportlenkrad oder den Sportauspuff braucht keine Montageabnahme, hier reicht es, das entsprechende Zertifikat über die Einzelabnahme bei jeder Fahrt mitzuführen. ( Foto: Shutterstock- Setta Sornnoi)

Einzelabnahme möglich

Die Allgemeine Betriebserlaubnis für einzelne Fahrzeugteile wie das Sportlenkrad oder den Sportauspuff braucht keine Montageabnahme, hier reicht es, das entsprechende Zertifikat über die Einzelabnahme bei jeder Fahrt mitzuführen. Am besten im Handschuhfach aufbewahren oder in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen! In die Zulassungsbescheinigung wird die „Modifikation der Abgas- oder Geräuschwerte“ eingetragen, freilich findet vorab eine Geräuschmessung beim Sportauspuff statt.

Die Einzelabnahme ist für die Teile möglich, die nicht mit dem Teilegutachten oder der ABE abgedeckt sind. War das Fahrzeug länger als sieben Jahre abgemeldet, muss hingegen ein Vollgutachten erstellt werden.

Kosten für ein Eintragen des Sportauspuffs

Natürlich kann niemand den Sportauspuff eintragen lassen und braucht dafür nichts zu bezahlen! Je nach Art des Gutachtens bzw. der Eintragung sind die Kosten allerdings sehr verschieden.

Sofern der Umbau der Auspuffanlage den Auflagen entspricht, wird dem Fahrzeughalter eine Bescheinigung für die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs ausgehändigt.  ( Foto: Shutterstock-Maxx-Studio)

Sofern der Umbau der Auspuffanlage den Auflagen entspricht, wird dem Fahrzeughalter eine Bescheinigung für die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs ausgehändigt. ( Foto: Shutterstock-Maxx-Studio)

Sportauspuff eintragen lassen: Die Kosten im Einzelnen

Sofern der Umbau der Auspuffanlage den Auflagen entspricht, wird dem Fahrzeughalter eine Bescheinigung für die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs ausgehändigt. Liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug vor, belaufen sich die Kosten für die Eintragung auf 35 bis 70 Euro. Wichtig ist dafür auch das vorliegende Teilegutachten.

Liegt jedoch keine ABE vor und sind weder TÜV-Gutachten noch E-Nummer vorhanden, ist die Messung der Fahrgeräusche zwingend vorgegeben. Darüber wird ein Gutachten erstellt, was nicht gerade kostengünstig ist. Die Kosten werden dafür mit rund 1.500 Euro angegeben. Wie hoch die Gebühren im Einzelnen sind, muss individuell erfragt werden. Die genannten Werte gelten daher nur als Richtwerte.

Bußgeld bei nicht vorhandener Eintragung

So manche Tuningfans wechseln den Auspuff oder die Auspuffanlage an ihrem Fahrzeug und vergessen, dass sie eine entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen müssen. Doch das kann ein Bußgeld bedeuten! Wobei dieses Bußgeld im Einzelfall recht hoch ausfallen kann.

Wer die Bauartgenehmigung oder die ABE nicht mitführt, wird mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt. Dieses gilt lediglich als Verwarnung und soll sicherstellen, dass der Fahrzeughalter bei der nächsten Fahrt an das Mitführen der Unterlagen denkt. Teurer wird es, wenn jemand gänzlich ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist: 50 Euro werden fällig.

Wird dabei auch noch die Umwelt beeinträchtigt, steigt das Bußgeld auf 90 Euro und kann sogar noch höher ausfallen. Bei einer Kontrolle wird gern unterstellt, dass es sich um eine Gefährdung der Umwelt handelt, was bei nicht vorliegender Eintragung einer veränderten Auspuffanlage durchaus nachvollziehbar ist. Kommt noch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dazu, werden ebenfalls 90 Euro als Bußgeld berechnet.

Wer ohne ABE erwischt wird und auch keine Eintragung in den Fahrzeugpapieren vorweisen kann, muss damit rechnen, dass die ABE für das gesamte Fahrzeug erlischt. Demzufolge besteht auch kein Versicherungsschutz mehr.

Daraus resultiert wiederum das Recht, das Fahrzeug an Ort und Stelle stillzulegen, denn ohne gültigen Versicherungsschutz ist eine Teilnahme am Straßenverkehr rechtlich nicht erlaubt. Daher der Rat: Besser immer die geforderten Dokumente mitführen bzw. den Sportauspuff eintragen lassen! Das verhindert teure Kontrollen und jede Menge Ärger.

So manche Tuningfans wechseln den Auspuff oder die Auspuffanlage an ihrem Fahrzeug und vergessen, dass sie eine entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen müssen. ( Foto: Shutterstock- faboi_)

So manche Tuningfans wechseln den Auspuff oder die Auspuffanlage an ihrem Fahrzeug und vergessen, dass sie eine entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen müssen. ( Foto: Shutterstock- faboi_)

Häufig gestellte Fragen rund um die Eintragung des Sportauspuffs

Kann man jeden Auspuff eintragen lassen?

Nein, man kann nicht jeden Auspuff eintragen lassen. Besitzt der Auspuff allerdings eine ABE für das Fahrzeug, ist die Eintragung unnötig. Die ABE muss immer mitgeführt werden und exakt für das betreffende Fahrzeug ausgestellt worden sein. Auch ein Teilegutachten ist möglich und ebenfalls mitführungspflichtig.

Kann man einen Auspuff ohne ABE eintragen lassen?

Es ist grundsätzlich möglich: man kann einen Auspuff ohne ABE eintragen lassen. Liegen weder

  • ABE,
  • E-Nummer noch
  • Gutachten vom TÜV

vor, muss eine Fahrgeräuschemessung durchgeführt werden, die mit einem Gutachten abschließt. Das Gutachten ist allerdings teuer und kann bis zu 1.500 Euro kosten.

Kann man eine Downpipe eintragen lassen?

Besitzt die Downpipe eine Typengenehmigung, muss sie nicht eingetragen werden, es ist aber möglich. Die Typengenehmigung muss sich nach den Richtlinien der EU bzw. EG/EWG richten. Die Nicht-Eintragung ist ebenso legal.

Wie viel kostet eine Eintragung beim TÜV?

Die Eintragung beim TÜV kostet zwischen 35 und 70 Euro, bei vorhandener ABE und vorliegendem Teilegutachten und sofern alle Auflagen eingehalten werden. Ausgegeben wird dabei eine Bescheinigung für die Fahrzeugpapiere.

Eine Änderungsabnahme ist günstiger und kostet zwischen 30 und 50 Euro, die konkreten Kosten werden im Einzelfall genannt. Eine einheitliche Preisliste ist nicht vorhanden. Angewendet wird die Änderungsabnahme, wenn eine EG-Typengenehmigung oder ABE vorliegt.

Was kostet ein Eintrag in den Fahrzeugschein?

Der Eintrag in den Fahrzeugschein kostet zwischen 35 und 70 Euro. Die konkreten Preise sind im Einzelfall zu erfragen.

Was braucht man für eine Eintragung?

Für die Eintragung werden sowohl

  • die ABE als auch
  • das Teilegutachten benötigt, zusätzlich
  • die Zulassungsbescheinigung.

Muss zuvor ein Gutachten erstellt werden, weil keine ABE vorliegt, muss auch das Protokoll bzw. Ergebnis des Gutachtens zur Eintragung mitgebracht werden.

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