Was tun nach Verkehrsunfall um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren?

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Nach einem Verkehrsunfall geht es oft hektisch zu. Doch man braucht einen kühlen Kopf, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Bleiben Sie an der Unfallstelle cool!

Das richtige Verhalten nach dem Unfall – Infos zum Versicherungsschutz

Wenn es zu einem Autounfall gekommen ist, muss man zuerst einmal feststellen, ob jemand verletzt ist. Bei den meisten Unfällen handelt es sich zum Glück nur um Blechschäden. Doch auch hier gibt es Einiges zu beachten. Die Pflichten und Rechte der Verkehrsteilnehmer und die Details zur Kfz-Versicherung sollen hier genauer erklärt werden.

Jeder Autobesitzer hat die Pflicht, eine Versicherung für das Fahrzeug abzuschließen, mit dem er im Straßenverkehr unterwegs ist. Diese Kfz-Versicherung dient unter anderem dazu, die Versorgung der Unfallopfer sicherzustellen. Die Autofahrer müssen bei einem Unfall mit Schadenersatzfolgen deshalb nicht mit ihrem eigenen Vermögen haften. Durch die Versicherung ist also ihre wirtschaftliche Existenz geschützt.

Zusätzlich zum Halter des Pkw, der meistens auch der Eigentümer ist, sind der aktuelle Fahrer sowie die Insassen mitversichert. Damit es bei einem Verkehrsunfall nicht zu Einschränkungen im Versicherungsschutz kommt, muss man sich allerdings an bestimmte Regeln halten.

Die gesetzlichen Bestimmungen der Kfz-Versicherung

Wenn man sich nicht an die vertraglichen Bedingungen der Kfz-Versicherung hält, besteht die Gefahr, dass die Leistungen gekürzt werden oder dass man die Kosten komplett selbst tragen muss. Die Versicherungsnehmer sollten sich deshalb genau mit den einzelnen Abschnitten des Vertrags befassen. Oft erhalten sie von dem Versicherer ein Info-Blatt, in dem die korrekte Vorgehensweise im Anschluss an einen Verkehrsunfall genau beschrieben wird. Auf jeden Fall muss man seine Versicherung umgehend über den Schadensfall benachrichtigen. Eventuell lohnt sich auch die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung.

Eine Kfz-Versicherung dient unter anderem dazu, die Versorgung der Unfallopfer sicherzustellen. Aber auch der Unfallverursacher sollte sich vor Ort um die verunfallten Personen kümmern und bei Bedarf Erste Hilfe leisten und den Notruf absetzen. (#1)

Eine Kfz-Versicherung dient unter anderem dazu, die Versorgung der Unfallopfer sicherzustellen. Aber auch der Unfallverursacher sollte sich vor Ort um die verunfallten Personen kümmern und bei Bedarf Erste Hilfe leisten und den Notruf absetzen. (#1)

Der Rechtsanwalt hilft einem dabei, die Versicherungsansprüche nicht zu verlieren. Er befasst sich mit der Geltendmachung. Wenn der betroffene Verkehrsteilnehmer unschuldig an dem Verkehrsunfall ist, trägt die gegnerische Haftpflicht die gesamten Anwaltsgebühren.

Wenn es um einen hohen Gesamtwert geht und auch bei körperlichen Folgeschäden ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich mit einem Juristen zusammenzusetzen und die Situation zu besprechen. Dadurch reduziert sich das Risiko, dass man auf den hohen Kosten sitzen bleibt.

Der umfassende Versicherungsschutz für Pkw-Halter

Als Halter und Fahrer eines Pkw benötigt man einen Rundum-Versicherungsschutz. Auch wenn man vorsichtig fährt und sich stets an alle Regeln hält, kann man in einen Unfall hineingezogen werden. Vor allem für diejenigen, die unschuldig an dem Blech- oder Totalschaden sind, ist es extrem ärgerlich, wenn der Versicherungsschutz Lücken hat. Darum gilt es, sich an die Grundregeln zu halten:

  • Die Versicherungsbeiträge müssen regelmäßig bezahlt werden,
  • das Fahrzeug muss fahrtüchtig sein,
  • man darf nur mit gültigem Führerschein fahren,
  • nach einem Unfall ist Fahrerflucht verboten,
  • unter Alkohol- und Drogeneinfluss darf man nicht Auto fahren.

Wenn es zu einem Unfall kommt, muss dieser unbedingt an die eigene Autoversicherung gemeldet werden, auch wenn man unschuldig ist. Solange die Versicherung nicht zustimmt, darf man den Anspruch des geschädigten Unfallgegners nicht anerkennen. Bei einem durch die andere Partei eingeleiteten Mahnbescheid ist Widerspruch einzulegen. Die darüber informierte Versicherung klärt die Erfolgsaussichten im Falle eines Rechtsstreits und übernimmt je nach Bewertung die anfallenden Gerichtskosten.

Bei einem Unfall überlegt handeln

In dem Moment, wenn der Verkehrsunfall passiert ist, denkt man oft nicht an die Kfz-Versicherung. Doch zu den allgemeinen Bedingungen für die Versicherung gehört die sogenannte Anzeigeobliegenheit. Diese verpflichtet den Versicherungsnehmer dazu, innerhalb einer Woche eine schriftliche Anzeige des Unfalls vorzulegen. Bei Wildunfällen hat man außerdem die Verpflichtung, die Polizei zu informieren, denn diese ist für die Schadensfeststellung zuständig

Es ist hilfreich, wenn Sie immer einen Unfallbericht in Ihrem Handschuhfach mitführen. Meist stellt die Versicherung einen solchen zur Verfügung. Dieser wird von den Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben. Im Anschluss erhalten alle Unfallbeteiligten einen Durchschlag. (#2)

Es ist hilfreich, wenn Sie immer einen Unfallbericht in Ihrem Handschuhfach mitführen. Meist stellt die Versicherung einen solchen zur Verfügung. Dieser wird von den Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben. Im Anschluss erhalten alle Unfallbeteiligten einen Durchschlag. (#2)

 

Ob man mit dem Sportwagen eine Spritztour macht oder mit dem Kleinwagen in die City fährt, die Autofahrer sind immer dazu verpflichtet, bei der Aufklärung des Unfallhergangs zu helfen und dadurch den Schaden zu mindern (siehe E.1.3 AKB 2008). Zu den besonders schwierigen Situationen gehört das unerlaubte Entfernen von der Unfallstelle. Laut § 142 Abs. 1 StGB handelt es sich dabei um eine Straftat. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen läuft man Gefahr, dass die Versicherung den Schaden nicht abdeckt. Da man die vertraglichen Obliegenheiten nicht erfüllt hat, besteht kein Anspruch auf die Schadensregulierung durch die Autoversicherung.

Wann ist die Unfallmeldung durchzuführen?

Die Kfz-Versicherung sollte möglichst schnell nach dem Verkehrsunfall benachrichtigt werden. Generell haben die Unfallbeteiligten maximal eine Woche Zeit für die Schadensmeldung. Die entsprechende Regelung dieser Informationspflicht wird in § 7 AKB aufgeführt (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung). Wenn der Unfall zu schweren Verletzungen oder gar zum Tod von einer unfallbeteiligten Person geführt hat, verkürzt sich die Frist der Meldung auf 48 Stunden.

Wenn es sich um einen geringen Sachschaden handelt, ist nicht unbedingt eine Schadensmeldung erforderlich. Der Maximalbetrag für solche kleinen Sachschäden liegt bei den meisten Versicherungen bei 500 Euro. Hier ist es zulässig, dass sich der Versicherte selbständig um die Schadenregulierung kümmert. Laut Information des AvD ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres eine nachträgliche Meldung möglich (Quelle)

Praktische Tipps für das Verhalten nach dem Verkehrsunfall

Der Unfallverursacher sowie der geschädigte Verkehrsteilnehmer sind dazu verpflichtet, ihre Versicherungen sofort über den Autounfall zu informieren. Auch wenn die Schuldfrage offensichtlich zu sein scheint, sollte man direkt am Unfallort kein Eingeständnis machen. Die Versicherungen befassen sich mit der anschließenden Schadensregulierung.

In einigen Fällen wird zur Bestimmung der Schadenshöhe oder des Unfallhergangs ein KFZ Sachverständiger hinzugezogen. Dieser erstellt dann ein Gutachten für die Versicherung oder den Versicherten. (#3)

In einigen Fällen wird zur Bestimmung der Schadenshöhe oder des Unfallhergangs ein KFZ Sachverständiger hinzugezogen. Dieser erstellt dann ein Gutachten für die Versicherung oder den Versicherten. (#3)

Als Geschädigter sollte man nicht nur mit der eigenen Versicherung Kontakt aufnehmen, sondern auch mit der Versicherung des Verursachers. Dadurch wird sichergestellt, dass der Unfallverursacher auch seine Pflicht erfüllt und den Unfall tatsächlich anzeigt. Einige schuldige Unfallgegner versuchen, diesen Schritt zu vermeiden, damit sie ihren Schadenfreiheitsrabatt behalten.

Für die Schadensregulierung leitet das Versicherungsunternehmen des Verursachers alle nötigen Schritte in die Wege. Grundsätzlich existiert im deutschen Straßenverkehrsrecht keine Meldefrist, allerdings verjähren die Ansprüche des geschädigten Verkehrsteilnehmers nach einer dreijährigen Frist. Darum ist es wichtig, schnell zu handeln. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es, den Schadensfall genau nachzuweisen. Möglicherweise versucht die Haftpflichtversicherung auf diese Weise, die Kosten bei der Regulierung zu reduzieren.

Tipps für die Minuten direkt nach dem Verkehrsunfall

Die Tipps, wie man sich nach einem Unfall verhält, beziehen sich nicht alle auf den Versicherungsschutz. Abhängig von dem Schweregrad des Verkehrsunfalls sind zunächst wichtigere Dinge zu tun.

  • Nach dem Unfall stoppen, Warnblinker aktivieren und die Unfallstelle sichern (Warndreieck aufstellen, gegebenenfalls Erste Hilfe leisten, Rettungsdienst und Polizei rufen),
  • Personalien und Adressen mit den anderen Unfallbeteiligten austauschen, Beweisfotos machen, eventuell Zeugen finden,
  • Unfallbericht und Skizze anfertigen,
  • wenn man ein geparktes Fahrzeug beschädigt hat: nicht wegfahren, sondern eine angemessene Zeit warten und notfalls den Unfall bei der nächsten Polizeidienststelle melden; der Zettel am Scheibenwischer ist nicht ausreichend,
  • kein Schuldeingeständnis aussprechen,
  • die eigene Kfz-Versicherung sowie gegebenenfalls die Versicherung des Verursachers kontaktieren,
  • sich von der anderen Versicherung keine Zusatzleistungen wie Gutachter aufschwatzen lassen.
Nach einem Verkehrsunfall sollte die Unfallstelle sofort abgesichert werden. Stellen sie ein Warndreieck auf. Bleiben Sie nicht auf der Fahrbahn stehen, sondern bringen Sie sich selbst in Sicherheit und setzen dann den Notruf ab. (#4)

Nach einem Verkehrsunfall sollte die Unfallstelle sofort abgesichert werden. Stellen sie ein Warndreieck auf. Bleiben Sie nicht auf der Fahrbahn stehen, sondern bringen Sie sich selbst in Sicherheit und setzen dann den Notruf ab. (#4)

Wie die Schadensregulierung nach dem Verkehrsunfall abläuft

Im Rahmen des Versicherungsschutzes beginnt die Schadensregulierung mit der Feststellung des Schadens. Das Fahrzeug wird repariert oder ersetzt und die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten zu 100 %. Wenn keine Alleinschuld nachzuweisen ist, werden die Versicherungsleistungen gekürzt beziehungsweise geteilt.

Manchmal kann es einige Zeit lang dauern, bis die Kfz-Versicherung die Leistungen zahlt. Das hängt oft mit der Klärung der Schuldfrage zusammen, außerdem kann es zu schwierigen Berechnungen bezüglich Nutzungsausfall und anderer immaterieller Schäden kommen. Möglicherweise hat es zusätzlich zum Blechschaden kleine oder schlimmere Verletzungen gegeben. Hier muss der Unfallverursacher die Arztkosten übernehmen und gegebenenfalls Schmerzensgeld zahlen.

Wann kommt die Zahlung der Kfz-Versicherung?

In den meisten Fällen müssen die Geschädigten die Kosten für Reparatur, Mietwagen und andere Folgen des Unfalls zunächst selbst tragen. Bis zur Überweisung durch die Versicherungen des Unfallverursachers kann es auch ohne Schadensersatzprozess ein paar Wochen dauern:

  • Die Haftpflicht zahlt vier bis sechs Wochen nach Forderungseingang,
  • die Teilkasko zahlt zwei bis vier Wochen nach Feststellung der Schadenshöhe,
  • die Vollkasko zahlt ebenfalls zwei bis vier Wochen nach Feststellung der Schadenshöhe.

Im Anschluss an einen Verkehrsunfall kann es zu einem Zivilprozess kommen, wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt. Hier ist mit einer Verfahrensdauer von etwa fünf Monaten zu rechnen. Am besten konsultiert man einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Erst dann, wenn die Haftpflichtversicherung des Gegners durch das Gericht auf die Schadensersatzzahlung verurteilt wurde, erhält man sein Geld. In schwierigen Fällen kann sich der Prozess sogar über einige Jahre hinziehen.


Bildnachweis: ©Shutterstock – Titelbild: tonkid, – #01: Kzenon, – #02: tommaso79, – #03: Monkey Business Images, – #04: Dmitry Kalinovsky

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