Verdeckter Unfallschaden: Definition, Nachweis, Wertminderung, Urteile und wie man den Betrug entdecken kann

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Nicht immer, wenn ein verdeckter Unfallschaden durch den Käufer entdeckt wird, liegt eine arglistige Täuschung vor. Ob der Verkäufer den Schaden bewusst verschwiegen hat oder ob er ihm selbst nicht bekannt war, sind zweierlei Sachverhalte.

Verdeckter Unfallschaden: Definition eines häufigen Betrugs beim Autoverkauf (Video)

Per Definition liegt ein verdeckter Unfallschaden vor, wenn ein dem Verkäufer bekannter Unfallschaden am Fahrzeug einem Kaufinteressenten bewusst verschwiegen wird. Normalerweise wird der Unfallschaden aber bei der Gebrauchtwagenuntersuchung ersichtlich.

Laut Urteil des OLG Rostock vom 17.12.2003 (AZ.: 6 U 227/02) gilt als verdeckter Unfallschaden aber nur, wenn der vorliegende Schaden erheblich ist. Geringfügige Blechschäden oder Schönheitsfehler sowie leichte Lackschäden, die überlackiert wurden, zählen nicht dazu und können demzufolge auch nicht als verdeckter Unfallschaden gelten.

Verdeckter Unfallschaden mindert den Wert des Fahrzeugs

Offensichtliche Schäden an der Karosserie führen zu einer technischen Wertminderung eines Fahrzeugs. Dazu kann eine sogenannte merkantile Wertminderung kommen, die sich erst dann zeigt, wenn das Fahrzeug einen Besitzer finden soll.

Auch nach einer Reparatur können verborgene Schäden nicht ausgeschlossen werden: Die merkantile Wertminderung meint also den Wert des Fahrzeugs, um den es günstiger als ohne diesen Schaden zu verkaufen ist.

Eine Wertminderung liegt jedoch dann nicht vor, wenn der ursprüngliche Zustand des Fahrzeugs wieder hergestellt werden kann, weil sich der Schaden an der Außenhaut befindet. Wird ein beschädigtes Teil durch ein neues ersetzt und kann damit die volle Funktionstüchtigkeit wieder hergestellt werden, handelt es sich ebenfalls nicht um eine Wertminderung.

Eine Berechnung der Wertminderung wird zum Beispiel vorgenommen, indem die Kosten für eine Reparatur und der Wiederbeschaffungswert ins Verhältnis gesetzt werden. Bei einer anderen Berechnungsmethode werden als zusätzliche Kosten die Arbeits- und Materialkosten berücksichtigt, die für die Reparatur des Fahrzeugs angefallen sind.

Video: Unbekannter Vorschaden: Fallen beim Gebrauchtwagenkauf

Tipp:
Auch bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind oder mehr als 100.000 km auf dem Tacho haben, sehen die Experten heute eine Wertminderung für möglich an. Gründe dafür sind das höhere Lebensalter moderner Fahrzeuge sowie deutlich höhere Laufleistungen.

Nachweis verdeckter Unfallschäden: Erkennen und Beweisen als wichtigste Schritte

Der Vorwurf, dass ein verdeckter Unfallschaden verschwiegen wurde, darf nicht einfach nur in den Raum gestellt werden. Es gilt, ihn nach dem Erkennen auch zu beweisen bzw. diesen Beweis zu ermöglichen, nachdem der Verdacht durch den Kaufinteressenten geäußert wurde. Nach dem Erkennen kann zudem die Klärung der Frage, ob der Verkäufer den Unfallschaden bewusst verschwiegen hat, beginnen.

So kann man verdeckte Unfallschäden erkennen: Thermografie sorgt für Klarheit

Ob ein Betrug vorliegt oder nicht, kann durch das moderne Hilfsmittel der Thermografie geklärt werden. Beim Erkennen von versteckten Unfallschäden können entsprechende Forderungen an den Verkäufer gestellt werden.

Durch die Thermografie wird ein Unfallschaden an der Karosserie bildlich dargestellt und kann damit bewiesen werden. Dabei ist der Einsatzbereich der Thermografie sehr groß und so können sowohl Oldtimer als auch Gebrauchtwagen gescannt werden. Bei einem Oldtimer werden durch das Verfahren Rückschlüsse auf durchgeführte Restaurationen möglich, woraus wiederum auf die Originalität des Fahrzeugs geschlossen werden kann.

Bei einem gebrauchten Fahrzeug geht es vor allem darum, die zugesicherte Unfallfreiheit bewiesen zu bekommen. Die Thermografie wird mit einem Gutachten verbunden. Sowohl Thermografie als auch Gutachten können vom Neubesitzer als Nachweis herangezogen werden, mit dem sich ein verdeckter Unfallschaden gegenüber dem Verkäufer und mit juristischen Mitteln anzeigen lässt.

Meist versteht man nichts von Autos und verlässt sich auf den Verkäufer ( Foto: Shutterstock-_ Alfa Photostudio )

Meist versteht man nichts von Autos und verlässt sich auf den Verkäufer ( Foto: Shutterstock-_ Alfa Photostudio )

5 Indizien für einen verdeckten Unfallschaden

Viele Indizien weisen darauf hin, dass ein Unfallschaden am Fahrzeug vorliegt. Auch wenn dieser durch die Thermografie eindeutig bewiesen werden kann, so sind doch auch die folgenden Hinweise hilfreich und geben eine erste Richtung vor:

  1. Das Auto bleibt nicht in der Spur

    Steht das Auto oder fährt es geradeaus, muss auch das Lenkrad gerade sein. Beim Fahren soll das Fahrzeug nicht zu einer Seite ziehen. Diese Punkte können Anzeichen dafür sein, dass Spurstange oder Querlenker beschädigt wurden. Maßnahmen zur Reparaturen sind teuer.

  2. Reifen sind ungleichmäßig abgenutzt

    Das Profil der Reifen nutzt sich normalerweise gleichmäßig über die Breite der Reifen ab. Ist das nicht der Fall, kann das Fahrwerk verzogen sein. Wiederum stehen Spurstange und Querlenker im Verdacht, beschädigt zu sein.

  3. Spaltmaße sind unterschiedlich

    Vor allem bei hochpreisigen Fahrzeugen sind die Spaltmaße zwischen den Karosserieteilen sehr gleichmäßig. Sollten sie hingegen unterschiedlich breit sein, die Türen nicht gut schließen oder irgendwo anschlagen, wenn sie geöffnet werden, kann die Karosserie durch einen Unfallschaden verzogen sein.

  4. Lack ist nicht gleichmäßig

    Mithilfe eines Magneten lässt sich herausfinden, ob sich unter ausgebesserten Lackschäden Spachtelmasse oder Blech befindet. Auf Blech hält dieser, auf der Spachtelmasse nicht. Mithilfe eines Lackdichtemessers kann die gleichmäßige Lackdicke auf dem Fahrzeug überprüft werden.

  5. Stauchungen unter der Motorhaube

    Auch wenn oberflächliche Schäden am Fahrzeug behoben wurden, finden sich oft noch verdeckte Stauchungen und Schweißstellen unter der Motorhaube und im Kofferraum. Beulen um die Mulde für das Reserverad deuten auf Auffahrunfälle hin.

Nicht immer kann man mit den Augen den Mangel feststellen. (Foto: Shutterstock- Wellnhofer Designs )

Nicht immer kann man mit den Augen den Mangel feststellen. (Foto: Shutterstock- Wellnhofer Designs )

Versicherer: Verdeckte Unfallschäden stellen Betrug dar

Die Versicherer gehen davon aus, dass es möglich sein muss, einen Unfallwagen zu erkennen. Gleichwohl sind sie der Meinung, dass ein verdeckter Unfallschaden ein Betrug ist, der seitens des Verkäufers am Fahrzeugkäufer begangen wird.

Bei einem Autokauf von Privat ist es Sache des Käufers, dem Verkäufer die arglistige Täuschung zu beweisen. Das heißt, es reicht nicht aus, einen Schaden zu erkennen, dieser muss auch noch nachgewiesen werden, was für einen Laien oft schwierig ist. Wird das Fahrzeug von einem gewerblichen Anbieter gekauft, muss hingegen dieser nachweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorhanden war.

Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, die Forderungen für Mehraufwendungen durch den Unfallschaden vom Verkäufer des Fahrzeugs zurückzufordern. Im privaten Bereich kann die eigene Haftpflichtversicherung, die ein passive Rechtsschutzfunktion hat, den Verkäufer vor ungerechtfertigten Forderungen des Käufers schützen. Generell aber gilt: Ein verdeckter Unfallschaden ist, wenn er dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt war, ein Betrug.

Auch in einem Autohaus kann ein Auto einen verdeckten Unfallschaden haben. ( Foto: Shutterstock- Andrii Medvednikov_)

Auch in einem Autohaus kann ein Auto einen verdeckten Unfallschaden haben. ( Foto: Shutterstock- Andrii Medvednikov_)

Autohändler: Ein verdeckter Unfallschaden ist ein Geschäftsrisiko

Der Autohändler ist in einer vertrackten Situation. Ein verdeckter Unfallschaden ist schwer zu erkennen. Auch er verlässt sich auf die Aussagen des Vorbesitzers eines Fahrzeugs. Allerdings ist er in einer deutlich schlechteren Position als der Käufer, der das Fahrzeug von ihm erwirbt. Denn: Bei einem Verkäufer wird bereits ein Betrug unterstellt, wenn er das Fahrzeug vor dem Verkauf nicht auf einen möglichen Unfallschaden untersucht hat.

Sofern es sich dabei um einen Schaden handelt, der für den Käufer kaufentscheidend ist, muss er auch ohne spezielle Nachfrage offengelegt und darf nicht verschwiegen werden. Erkundigt sich ein Käufer nach einem möglichen Unfallschaden, muss der Verkäufer spätestens jetzt mithilfe der Thermografie, der Lackdichtemessung und weiterer Verfahren auf die Suche nach möglichen Schäden gehen, wenn er sich keinen versuchten Betrug vorwerfen lassen will. Für den er letzten Endes auch haften würde!

Autokäufer: Verdeckter Unfallschaden oft nur schwer zu erkennen

Ein verdeckter Unfallschaden ist für einen Käufer nur schwer zu erkennen. Vor allem für einen absoluten Laien ist es schwierig, mögliche Hinweise richtig zu deuten. Wer von Autos gar keine Ahnung hat, sollte sich daher eine fachkundige Person zu Kauf mitnehmen. Diesen Service bieten teilweise auch Werkstätten an, er kostet rund 100 Euro. Dafür ist der Käufer aber auf der sicheren Seite und vor einem Betrug einigermaßen geschützt.

Fachkundige Laien hingegen können die bereits erwähnten Indizien für einen Unfallschaden heranziehen. Auf keinen Fall sollten sich Käufer bei der Fahrzeugansicht oder Probefahrt durch den Verkäufer drängen oder „totquatschen“ lassen, wie es so schön heißt. Manche Verkäufer reden solange, bis der Käufer seine Fragen beinahe vergessen hat. Verschwiegen ist der Verkäufer daher zumindest in anderen Punkten nicht! Daher: Beim Kauf nicht hetzen lassen und lieber etwas mehr Geld für einen Sachverständigen ausgeben.

Wenn das Auto einfach stehen bleibt, dann ist die Freude am neuen Fahrzeug schnell dahin ( Foto: Shutterstock- antoniodiaz )

Wenn das Auto einfach stehen bleibt, dann ist die Freude am neuen Fahrzeug schnell dahin ( Foto: Shutterstock- antoniodiaz )

Wichtige Urteile zum verdeckten Unfallschaden (Video)

Im Folgenden finden sich einige Beispiele für wichtige Urteile, die von verschiedenen Gerichten bereits zu verdeckten Unfallschäden, die verschwiegen wurden, erlassen wurden:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines erheblichen Unfallschadens

    Das LG Düsseldorf urteilte am 6. April 2018 (Az.: 15 O 180/15), dass ein Gebrauchtwagen als mangelhaft gelte, wenn er bei der Übergabe an den Käufer einen erheblichen Schaden durch einen Unfall vorzuweisen hat, der verschwiegen wurde. Der Mangel gilt jedoch nicht als grob fahrlässig verschwiegen, wenn der Käufer den Stoßfänger des Fahrzeugs demontieren müsste, um den vorliegenden Schaden zu erkennen. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist rechtens, der Vorwurf der arglistigen Täuschung jedoch nicht.

  • Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlender Unfallfreiheit

    Bei einem Kauf von einem gewerblichen Verkäufer liegt eine Beschaffenheitsvereinbarung vor, wenn im Kaufvertrag über das Fahrzeug von der Unfallfreiheit gesprochen wird. Der Verkäufer schuldet damit die Lieferung eines Fahrzeugs, das noch die Originallackierung aufweist und keine Überlackierungen haben darf. Sind solche aber durch den Käufer zu finden, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.

    Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gegen den Käufer ist jedoch nicht rechtens, so das OLG Hamm in seinem Urteil vom 16. Mai 2017 (Az.: 28 U 101/16). Der Käufer darf sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen, eine Sichtprüfung muss beim Autokauf ausreichend sein.

    Sollte der Verkäufer diese nicht verschwiegen haben und Hinweise dafür liefern, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist und untersucht es der Käufer dann nicht genauer, kann er als grob fahrlässig handelnd bezeichnet werden und verwirkt teilweise seine Ansprüche.

  • Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen verharmlostem Unfallschaden

    Das LG Frankenthal hat in seinem Urteil vom 6. Juni 2010 (Az.: 4 O 460/09) einen Sachmangel bestätigt, wenn ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden verharmlost, ihn verschwiegen hat oder unzutreffende Angaben zu diesem Unfallschaden macht. Das Fahrzeug hat demzufolge beim Kauf nicht die vereinbarte Beschaffenheit.

    Ein Betrug im Sinne einer arglistigen Täuschung kann vorliegen. Der Käufer kann von dem geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten und von der darlehensgebenden Bank (bei Kreditfinanzierung des Fahrzeugs) die Freistellung künftiger Raten verlangen. Der Käufer hat in Bezug auf die Finanzierungskosten einen Anspruch auf Aufwendungsersatz.

Video: Der rechtssichere Kauf & Verkauf von Unfallwagen

FAQs: Häufige Fragen zu verdeckte Unfallschäden

Wie erkennt man einen Unfallwagen?

Unfallwagen lassen sich durch ungleichmäßige Abstände zwischen den Kanten der Karosserie erkennen. Auch Türen und Hauben können ungleichmäßig und verzogen sein. Im Bereich des Unterbodens finden sich häufig Verwerfungen, zudem sind Holme und Schweller durch eine Krafteinwirkung oft mit Dellen versehen. Nicht bündig schließende Türen sind ein weiterer Hinweis auf einen Unfallschaden, auch Farbunterschiede beim Lack können wichtig sein.

Wann ist ein Unfallschaden anzugeben?

Auch geringe Unfallschäden müssen angegeben werden. Der BGH sieht bereits in kleinen Blechschäden Unfallschäden, die mitteilungspflichtig sind und dem Käufer eines Fahrzeugs daher genannt werden müssen. Werden diese Schäden verschwiegen, kann der Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen, es liegt eine Täuschung vor.

Was bedeutet unfallfrei laut Vorbesitzer?

Mit dem Vermerk „unfallfrei laut Vorbesitzer“ wird keine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Fahrzeugs bei einem Verkauf getroffen. Ob eine tatsächliche Unfallfreiheit vorliegt oder nicht, wird somit nicht festgelegt. Der Käufer kann demzufolge das Pech haben, dennoch einen Unfallwagen zu erwerben, ohne dass eine rechtliche Täuschung vorliegt.

Ist Nachlackieren ein Unfallschaden?

Der Bundesgerichtshof sieht im Nachlackieren nur dann einen Unfallschaden, wenn der Schaden an einem gebrauchten Fahrzeug nicht mehr als Bagatellschaden eingestuft werden konnte. Ein solcher liegt vor, wenn lediglich ganz geringe Lackschäden sichtbar waren. Werden diese nachlackiert, handelt es sich nicht um einen Unfallschaden.

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