Illegale Autorennen in Berlin: Spaß mit Todesfolge

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Berlin ist immer wieder Schauplatz illegaler Autorennen, die leider neben Spaß für die Teilnehmer auch den Tod anderer Verkehrsteilnehmer mit sich bringen.

Illegale Autorennen in Berlin: Wann passierte was?

Über die Straßen rasen wie die Helden aus „Fast & Furious“. Ein Traum vieler Autofans, die gern und häufig an ihren Wägelchen schrauben und sie jeder möglichen Tuningmaßnahme unterziehen. Doch die illegalen Straßenrennen haben in Berlin auch schon Todesopfer gefordert. Seit 2016 passierte in der Hauptstadt Folgendes:

  • 2. Oktober 2016
    In Reinickendorf stießen an der Residenzstraße bei einem illegalen Autorennen zwei Autos zusammen, wobei einer der Rennteilnehmer mit einem unbeteiligten Fahrzeug kollidierte.
    Schaden: Mehrere Fahrzeuge beschädigt, drei Menschen wurden verletzt.
  • 5. Juli 2017
    In Kreuzberg prallte auf der Yorkstraße ein Teilnehmer eines illegalen Autorennens in ein Auto, welches dort in zweiter Reihe parkte.
    Schaden: Mehrere Fahrzeuge beschädigt, der Insasse des parkenden Fahrzeugs erlitt schwere Verletzungen.
  • 3. November 2017
    Am Kurfürstendamm lieferten sich zwei Fahrer ein Rennen, hier gingen Audi gegen Lamborghini an den Start. Am Sachsendamm fuhren Mercedes und Jaguar gegeneinander. Gleichzeitig gab es ein Autorennen auf dem Adlergestell zwischen einem gestohlenen BMW und Carsharing-Fahrzeugen.
    Schaden: Zwei der Fahrer wurden verletzt, weil sie die Kontrolle über ihre Wagen verloren.
  • 12. November 2017
    Auf der Silberstraße in Neukölln tragen Audi A8 und Lamborghini gegeneinander an, der Audi kam von der Fahrbahn ab und stieß mit einem parkenden Fahrzeug zusammen.
    Schaden: Mehrere Fahrzeuge wurden beschädigt, Fahrer und Beifahrer des Audi erlitten Verletzungen.
  • 27. Dezember 2017
    In Kreuzberg hinterließ ein Raser eine Schneise der Verwüstung bei einem Rennen. Der Fahrer des Autos übersah ein auf der Kreuzung wendendes Auto und stieß mit diesem zusammen. Es wurde durch den Aufprall auf den Gehweg geschleudert.
    Schaden: Mehrere Autos wurden beschädigt, die Fahrer der beiden Autos verletzt.
  • 24. Januar 2018
    Die Tauentzienstraße war Schauplatz eines illegalen Autorennens.
    Schaden: Keiner.

Die illegalen Straßenrennen haben in Berlin auch schon Todesopfer gefordert. (#01)

Die illegalen Straßenrennen haben in Berlin auch schon Todesopfer gefordert. (#01)

Illegales Autorennen mit Folgen

Nicht immer gehen die illegalen Autorennen in Berlin so glimpflich aus, dass die Schäden über Sachschäden und leichte Personenschäden nicht hinausgehen. So gab es einen Präzedenzfall, bei dem das Gericht die Angeklagten wegen Mordes verurteilte, was mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe endete.

In der Nacht zum 1. Februar 2016 kam es zu dem folgenschweren Unfall, als die beiden Rennfahrer ihre Sportwagen auf dem Kurfürstendamm bis auf 160 km/h beschleunigten. Sie fuhren über rote Ampeln, rammten Straßenbegrenzungen und rasten bis zur Tauentzienstraße kurz vor dem KaDeWe. Auf der Kreuzung passierte der Unfall, bei dem der 27-jährige Fahrer einen Jeep rammte, der rechtmäßig bei Grün über die Ampel fuhr. Der Jeep wurde über 70 m weit über die Straße geschleudert, der Fahrer (69) starb direkt an der Unfallstelle. Der Sportwagenfahrer hingegen ging ohne Verletzungen aus dieser Sache heraus.

Die Angeklagten äußerten sich im Laufe des Gerichtsprozesses nicht zu den Vorwürfen, wurden aber von einer Verkehrspsychologin als „massiv selbstüberschätzend“ beschrieben. Der Fahrer wollte um jeden Preis gewinnen und sein Ego aufwerten, so lautete ihr Eindruck von dem Angeklagten. Dabei war der Mann schon mehrfach wegen Verkehrsdelikten auffällig geworden, die Strafen fielen allerdings immer sehr mild aus. Da die Einschätzung ergab, dass bei ihm aufgrund mangelnder Schuldanerkenntnis ein hohes Rückfallrisiko bestünde, urteilte das Gericht hart.

Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Fahrer wegen Mordes angeklagt, denn der Rennspaß mit Todesfolge sollte nicht unbestraft bleiben. Das geforderte Strafmaß mit lebenslanger Freiheitsstrafe war bisher einmalig, denn meist müssen sich die Teilnehmer illegaler Autorennen nur wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Dafür wiederum werden deutlich geringere Strafen verhängt.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte hier aber, dass die Todesfolge billigend in Kauf genommen wurde, damit sei die Voraussetzung für ein Urteil wegen Mordes erfüllt. Auch die dafür nötige Voraussetzung der Zuhilfenahme von Hilfsmitteln beurteilte die Staatsanwaltschaft als vorhanden. Die Verteidigung sah das aber nicht so und konnte den Vorsatz zum Gewinnen des Rennens nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichsetzen. Die Fahrer seien schlicht nicht in der Lage gewesen, die Gefahr zu sehen und hätten sich einzig auf die eigenen Fahrkünste verlassen.

Video: Illegales Autorennen in Berlin-Wedding – BMW kracht in U-Bahnhof

Bundesrat und Ministerium wollen harte Strafen

Mehrere Bundesländer hatten im September 2016 einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, bei dem es um die Verschärfung der Strafen für illegale Autorennen geht. Sie sollen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit wie bisher geahndet werden, sondern in Zukunft als Straftat gelten. Das Bundesverkehrsministerium unterstützt die Initiative, der stellvertretende Polizeigewerkschaftschef bezeichnet die Teilnehmer derartiger Rennen sogar als potenzielle Mörder.

Momentan wird die Ordnungswidrigkeit mit lediglich 400 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot belegt. Nach dem Gesetzesentwurf hingegen soll den Fahrern derartiger Rennen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen, außerdem soll der Führerschein entzogen werden. Bis zu fünf Jahre Haft können es sogar werden, wenn Unbeteiligte gefährdet werden. Wird ein Mensch schwer verletzt oder sogar getötet, sieht der Entwurf eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Auch die Autos sollen in Zukunft eingezogen werden können.

Illegale Autorennen in Berlin: Nach dem Gesetzesentwurf hingegen soll den Fahrern derartiger Rennen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen, außerdem soll der Führerschein entzogen werden. (#02)

Illegale Autorennen in Berlin: Nach dem Gesetzesentwurf hingegen soll den Fahrern derartiger Rennen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen, außerdem soll der Führerschein entzogen werden. (#02)

Polizei versteigert Rennwagen

Die Fahrzeuge, die bei dem illegalen Autorennen am 3. November 2017 von der Berliner Polizei beschlagnahmt wurden, sollen versteigert werden. Die Beschlagnahme wurde durch den zuständigen Richter bestätigt, wobei insgesamt sogar acht Fahrzeuge einkassiert wurden. Sie sollen wahrscheinlich einer Versteigerung zugeführt werden und bleiben bis dahin „zum Wohle der Allgemeinheit“ im Eigentum des Staates.

Erst seit Mitte Oktober 2017 ist es der Polizei möglich, derart zu handeln und die Autos zu beschlagnahmen. Die Ergänzung des Strafgesetzbuches erlaubt eine solche Vorgehensweise nun auch dann, wenn kein Unfall mit tödlicher Folge zugrunde liegt. Hier geht es darum, dass vorausgesetzt wird, dass ein Fahrer, der an illegalen Rennen teilnimmt, nicht in der Lage ist, die Situation richtig zu beurteilen und fähig ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Die Führerscheine wurden den Fahrern der beschlagnahmten Fahrzeuge entzogen, über die Neubeantragung müssen Gerichte und Gutachter urteilen.
Die Justiz dürfte noch einige Zeit mit dem Fall beschäftigt sein, denn es gibt dazu noch keine Präzedenzfälle, was die Vorgehensweise klarer und einfacher machen würde. Zumal sich der vorliegende Fall als besonders knifflig darstellt: Ein Fahrzeug wurde beschädigt, war aber als gestohlen gemeldet.

Ein Mercedes gehörte Car2Go, einer Mietwagenfirma. Das Auto mit mehr als 600 PS war ebenfalls ein Mietfahrzeug, allerdings dürfte ein 24-Jähriger einen derartigen Sportwagen noch nicht fahren. Meist werden solche Autos erst ab Fahrer ab 25 Jahre oder sogar noch ältere Fahrer vermietet. Möglich ist aber noch, dass das Auto innerhalb der Familie des Rasers vermietet worden war, doch auch das dürfte Ärger bringen.

Sofern das Auto nicht als Mietwagen zugelassen war und eine entsprechende Versicherung nachweisen kann und wenn die Vermietung nicht als Gewerbe eingetragen ist, können alle Beteiligten mit zusätzlichen Problemen rechnen.

Normalerweise werden Mietwagen nur dann von der Polizei beschlagnahmt, wenn sie davon ausgehen müssen, dass der Fahrer nach der normalen Kontrolle auch weiterhin rast und damit eine Gefahr für andere Menschen darstellt. Die Beschlagnahme erfolgt somit lediglich zur Abwehr von weiteren Gefahren.


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