Auto verkaufen: Tipps für einen erfolgreichen und seriösen Verkauf

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Der Autoverkauf könnte so einfach sein: Das eigene Auto wird inseriert, es finden sich einige Interessenten und der, der am meisten bietet, bekommt den Zuschlag. Die Realität sieht aber leider anders aus und viele Autobesitzer durchleben einen wahren Nervenkrieg, bis sie ihren fahrbaren Untersatz endlich verkauft haben. Das dann allerdings nicht selten mit enormem Wertverlust.

Auto verkaufen über den Gebrauchtwagenhändler

Natürlich besteht immer die Möglichkeit, das Auto einfach einem Gebrauchtwagenhändler anzubieten. Dieser wird auch in den seltensten Fällen den Ankauf verweigern, allerdings sind die hier zu erzielenden Preise nicht unbedingt die besten. Händler bieten in der Regel deutlich weniger, als das Auto laut Marktwertschätzung wert ist. Das liegt zum einen daran, dass der Händler selbst auch einen Gewinn für sich verbuchen möchte, zum anderen ist das Gewährleistungsrecht ursächlich für die niedrigeren Preise.

Der gewerbliche Händler muss nämlich die Sachmängelhaftung auf die eigene Kappe nehmen. Das heißt, er ist für zwölf Monate an seine Gewährleistungspflicht gebunden und muss für eventuelle Schäden und Mängel aufkommen. Das betrifft zwar keine bekannten Mängel und auch keine Verschleißteile, dennoch liegt natürlich ein gewisses Risiko vor.

Natürlich besteht immer die Möglichkeit, das Auto einfach einem Gebrauchtwagenhändler anzubieten. Dieser wird auch in den seltensten Fällen den Ankauf verweigern, allerdings sind die hier zu erzielenden Preise nicht unbedingt die besten. (#01)

Natürlich besteht immer die Möglichkeit, das Auto einfach einem Gebrauchtwagenhändler anzubieten. Dieser wird auch in den seltensten Fällen den Ankauf verweigern, allerdings sind die hier zu erzielenden Preise nicht unbedingt die besten. (#01)

Verkauf an transparente Händler

Der gesamte Vorgang des Autoverkaufs sollte so transparent wie möglich gestaltet sein. Das heißt, dass der Ablauf von der ersten Besichtigung des Fahrzeugs an nachvollziehbar und fair sein sollte. So wie beim Autoankauf in Frankfurt, wo Fachleute eine Einschätzung des realen Marktwertes des Verkaufswagens treffen. Ein seriöser und vertrauenswürdiger Händler versucht nicht, unter Angabe fadenscheiniger Begründungen einen niedrigeren Preis herauszuhandeln. Er wird immer offen auf den Verkäufer zugehen und dessen Fragen ehrlich beantworten.

Nun lässt sich das sicherlich schwer beurteilen, denn viele Händler sind durchaus so gewieft, dass ihnen Lügen nicht zwingend ins Gesicht geschrieben stehen. Aufmerken sollte der Privatverkäufer in jedem Fall, wenn er mit Worten quasi überschüttet wird und am Ende der Ausführungen durch den Verkäufer schon gar nicht mehr weiß, wie die Frage eigentlich war. Auch dann, wenn Druck aufgebaut wird und das Auto am besten schon gestern auf dem Hof des Verkäufers gestanden haben soll, ist Vorsicht geboten.

Leider ist eine derartige Praxis durchaus keine Seltenheit, daher ist es auch sinnvoll, sich Tipps zum Autoverkauf einzuholen. Gut zu wissen: Ein seriöser Händler wird kaum versuchen, Regressansprüche an den Autoverkäufer geltend zu machen. Hat er einen Mangel übersehen, wird er in der Regel selbst dafür geradestehen.

Video: Alexander Hold: Was beim Autoverkauf beachten? | SAT.1 Frühstücksfernsehen

Privatverkauf: Auto immer abmelden!

Erst kürzlich war im Internet eine Anzeige zu lesen, in der jemand Hinweise zum Käufer seines Autos suchte: Er hatte das Fahrzeug übergeben inklusive der zugehörigen Fahrzeugpapiere , allerdings versäumt, das Auto abzumelden. Sein Pech, denn nun flatterten fröhlich Bußgeldbescheide wegen Falschparkens und zu schnellen Fahrens in sein Haus. Da er die Papiere aber nicht mehr besaß, konnte der Mann das Auto auch nicht einfach abmelden und damit stilllegen lassen.

Auch bei einem Unfall kann der Fahrzeugeigentümer zur Kasse gebeten werden. Solange er als solcher in den Unterlagen geführt wird, muss er dafür Sorge tragen, dass mit seinem Fahrzeug kein Schaden angerichtet wird. So weit darf es nicht kommen, daher ist die Abmeldung vor der Fahrzeugübergabe Pflicht.

Wer meint, bei einem Privatverkauf einen utopisch hohen Preis erzielen zu können, irrt sich gewaltig. Denn die Welt ist voller Verkaufsangebote für Fahrzeuge, die weit unter dem realen Marktwert angeboten werden. (#02)

Wer meint, bei einem Privatverkauf einen utopisch hohen Preis erzielen zu können, irrt sich gewaltig. Denn die Welt ist voller Verkaufsangebote für Fahrzeuge, die weit unter dem realen Marktwert angeboten werden. (#02)

Privat oder gewerblich verkaufen?

Autoverkäufer haben immer die Wahl, ob sie lieber privat oder an einen Gewerbetreibenden verkaufen wollen. Die private Veräußerung hat den Vorteil, dass hier niemand am Verkauf mitverdienen möchte. Das heißt, dass die gesamte Verkaufssumme in die eigene Tasche fließt und kein Händler davon partizipiert. Dafür ist der Aufwand allerdings um einiges höher. Denn das Fahrzeug muss beschrieben und fotografiert werden, meist gibt es mehrere Besichtigungstermine und Probefahrten zu realisieren.

Außerdem muss das Auto bei einer Gebrauchtwarenbörse eingestellt werden. Das kostet Zeit und Nerven und ist außerdem nicht ganz risikolos. Denn wenn der Käufer nicht von der seriösen Sorte ist, wird er vielleicht versuchen, einen Mangel geltend zu machen. Der Verkäufer ist eigentlich nicht zur Gewährleistung verpflichtet, dennoch können sich hier große Probleme zeigen. Daher ist der hieb- und stichfeste Kaufvertrag aufzusetzen, in dem das Fahrzeug umfassend beschrieben wird und wo eventuell bekannte Mängel aufgezählt werden.

Der Verkauf an den (seriösen) Händler hat den Vorteil, dass Sie dort hinfahren und alles Weitere erledigt wird. Das Auto bekommt eine Wertschätzung, auch die Abmeldung wird meist gleich durch den Händler durchgeführt. Preislich gesehen hat das natürlich Konsequenzen, denn der Händler übernimmt keine Leistungen aus reiner Nächstenliebe. Er wird versuchen, den Preis so gering wie möglich anzusetzen, damit die Gewinnspanne zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis möglichst hoch ist. Verständlich, immerhin ist er Geschäftsmann. Pech allerdings für den Verkäufer des Autos, der sicherlich nicht traurig ist, wenn das Auto etwas mehr Geld erzielen würde.

Ist das Fahrzeug nicht abgemeldet, sollte ein Vertrag über die Übergabe geschlossen werden, in dem das konkrete Übergabedatum und die Uhrzeit genannt werden. (#03)

Ist das Fahrzeug nicht abgemeldet, sollte ein Vertrag über die Übergabe geschlossen werden, in dem das konkrete Übergabedatum und die Uhrzeit genannt werden. (#03)

Tipps zum Autoverkauf

Über 90 Prozent der Fahrzeuge in Deutschland werden von Privat an Privat verkauft, so zeigen es zumindest die beim Kraftfahrt-Bundesamt registrierten Halterwechsel. Einer der Hauptgründe besteht sicherlich darin, dass hier die Nebenkosten deutlich geringer sind als beim Verkauf an einen Händler. Die folgenden Tipps können dabei helfen, den Wagen gewinnbringend an Privatpersonen zu verkaufen:

1. Realistischer Preis
Wer meint, bei einem Privatverkauf einen utopisch hohen Preis erzielen zu können, irrt sich gewaltig. Denn die Welt ist voller Verkaufsangebote für Fahrzeuge, die weit unter dem realen Marktwert angeboten werden. Kommen also keine Reaktionen auf die Anzeige, ist der Preis wahrscheinlich zu hoch. Kommen besonders viele, könnte er allerdings auch zu niedrig sein. Schauen Sie sich daher vor der Preisfestlegung die Angebote für ähnliche Fahrzeuge an. So bekommen Sie ein Gefühl für einen fairen Preis. Ein teures Wertgutachten vom TÜV oder von der DEKRA lohnt sich meist nur für Oldtimer.

2. Gute Beschreibung
Beschreiben Sie das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen: Technische Daten und Laufleistung gehören dazu, auch eventuelle Sonderausstattungen sind zu nennen. Neben all dem Guten müssen natürlich auch bekannte Mängel aufgeführt werden. Eventuell lohnt sich eine Gebrauchtwagenuntersuchung, wie sie etwa der ADAC anbietet. Das Ergebnis dient der besseren Beschreibung des Autos.

3. Gute Fotos
Die Verkaufschancen für Autos, die ohne Foto eingestellt werden, sinken erfahrungsgemäß ins Bodenlose. Die Bilder sollten mit einer hochwertigen Kamera aufgenommen werden und im Querformat sein. Das Auto hat einen Schaden? Es fördert das Vertrauen zum Verkäufer, wenn dieser ein Bild vom Schaden macht und der Autobeschreibung beifügt. Eventuell ist auch ein Youtube-Video sinnvoll.

4. Sauberes Auto
Natürlich sollte das Auto sauber sein, wenn es zum Verkauf steht. Wer möchte schon den Schlamm der letzten Geländefahrt gleich mit besichtigen? Daher ist es ratsam, vor der Besichtigung durch Interessenten wenigstens durch die Waschstraße zu fahren und das Auto anschließend zu polieren. Auch die verschiedenen Flüssigkeiten sollten kontrolliert und gegebenenfalls aufgefüllt werden. Es wäre peinlich, wenn direkt bei der Probefahrt das Achtung-Zeichen aufleuchtet, weil Öl oder Kühlwasser leer sind.
Doch allzu viel ist ungesund: Wer es mit der Pflege übertreibt, weckt nur das Misstrauen der Kaufinteressenten.

5. Probefahrt vorbereiten
Die Probefahrt muss natürlich ermöglicht werden, denn ein reeller Autokauf wird kaum ohne eine solche zustande kommen. Zur Vorbereitung sollte allerdings ein Vertrag aufgesetzt werden, der die Haftung bei einem möglichen Unfall regelt. So kann beispielsweise die Selbstbeteiligungssumme der Versicherung auf den Kaufinteressenten übergehen, sofern dieser einen Unfall verschuldet. Wichtig: Lassen Sie sich die Ausweispapiere und den Führerschein zeigen. Außerdem sollten Sie den Fahrzeugbrief nicht im Auto lagern – auch dann nicht, wenn Sie selbst bei der Probefahrt dabei sind.

Video: Tipps und Tricks zum Autoverkauf | Abenteuer Auto Classics


6. Unterlagen zusammenstellen
Stellen Sie vor dem Termin alle nötigen Unterlagen zusammen: Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung, Serviceheft, Garantiebescheinigung, Reparatur- und Wartungsrechnungen etc. dienen dem Nachweis der korrekten Pflege des Fahrzeugs.

7. Korrekte Übergabe
Ist das Fahrzeug nicht abgemeldet, sollte ein Vertrag über die Übergabe geschlossen werden, in dem das konkrete Übergabedatum und die Uhrzeit genannt werden. Außerdem muss die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie als Verkäufer zwei Jahre lang für Sachmängel haften.
Das Um- und Abmelden ist eigentlich Sache des Verkäufers, in der Praxis erledigt dies aber meist der Käufer. Vorsorglich sollten dann aber Versicherung und Zulassungsstelle über den Verkauf informiert werden.

8. Steuer und Versicherung
Die Versicherung endet mit dem Übergabezeitpunkt des Autos an den neuen Besitzer, sodass der Verkäufer hier nicht mehr in Haftung genommen werden kann. Anders sieht es bei der Steuer aus: Diese geht erst auf den Käufer über, wenn die Zulassungsstelle vom Verkauf erfahren hat. Daher ist die Abmeldung des Autos der beste Weg. Dann allerdings sollten Sie den Käufer darüber informieren, sodass er sich Kurzzeitkennzeichen mitbringen kann.

9. Bezahlung
Auto und Fahrzeugpapiere gibt es erst, wenn der Kaufpreis in bar oder als bankbestätigter Scheck überreicht wurde. Die Überweisung ist theoretisch auch möglich, birgt praktisch allerdings ein hohes Betrugsrisiko und ist daher nicht zu empfehlen.


Bildnachweis:©Shutetterstock-Titelbild: kryzhov -#01: bibiphoto -#02: bibiphoto  -#03: Kzenon

1 Kommentar

  1. Toller Bericht.
    Finde es besonders gut, dass hier auch aktiv das Thema Preisgestaltung angesprochen wird.
    Toller Berichtm toller blog….weiter so!

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