Chancen für Verbraucher im Diesel-Abgasskandal steigen

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Das Landgericht Halle hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe S.p.A. dazu verurteilt, 15 Prozent Schadensersatz zu zahlen. Das betroffene Fahrzeug ist ein Wohnmobil von Dethleffs, das mit einem Fiat Ducato Multijet 2,3 der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist. Das Urteil betont die Relevanz der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen. Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Dieselfahrern, insbesondere Wohnmobil-Besitzern, eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check in Anspruch zu nehmen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Fiat-Abgasskandal: Wohnmobile halten Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand

Im Rahmen der Untersuchungen zum Fiat-Abgasskandal, die seit Sommer 2020 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt durchgeführt werden, sind vor allem Wohnmobile betroffen. Der Fiat Ducato wird von den meisten Herstellern als Basisfahrzeug für Wohnmobile genutzt. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2020 etwa 200.000 betroffene Freizeitfahrzeuge zu verzeichnen. Dem Fiat-Diesel Multijet wird vorgeworfen, unzulässige Abschalteinrichtungen zu besitzen, die die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr.

Rechtsprechung stärkt Position der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal

In einem Rechtsstreit hat das Landgericht Halle den Fiat-Chrysler-Mutterkonzern Stellantis Europe wegen fahrlässigen Handelns im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht berief sich dabei auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Differenzschaden, der den Käufern des Wohnmobils entstanden ist, wurde auf 15 Prozent des Netto-Kaufpreises festgelegt. Obwohl das Gericht kein vorsätzliches und sittenwidriges Handeln seitens Stellantis feststellte, wurde die Verwendung einer Timerfunktion als unzulässig bewertet.

Fiat-Abgasskandal: Deutsches Gericht verurteilt italienischen Mutterkonzern

Das Urteil des Landgerichts Halle reflektiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs im Abgasskandal. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wird als fahrlässiges Handeln betrachtet. Die Entscheidungen stärken die Position der Verbraucher und es ist bemerkenswert, dass ein deutsches Gericht einen italienischen Hersteller zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat.

BGH: Regeln zum Schadensersatz auch im Wohnmobil-Abgasskandal anwendbar

Der Bundesgerichtshof hat erstmals im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Wohnmobilen seine Rechtsauffassung dargestellt. Der BGH sieht fahrlässiges Handeln als möglichen Grund für einen Differenzschaden nach deutschem Sachrecht. Es ist entscheidend, ob in den Wohnmobilen eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist oder nicht. Der BGH betont, dass die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Vorsatz und Sittenwidrigkeit wurden in diesem Urteil nicht behandelt, könnten jedoch in anderen Verfahren geklärt werden.

Wertverluste und Fahrverbote vermeiden: Anwaltliche Beratung im Abgasskandal

Die jüngsten rechtlichen Entwicklungen haben die Chancen der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal erheblich verbessert. Dies gilt auch für den Abgasskandal bei Fiat Chrysler. Um Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich anwaltlich beraten zu lassen und seine Ansprüche rechtzeitig vor Gericht geltend zu machen. Eine Individualklage ist eine empfehlenswerte Option, da die aktuelle Rechtsprechung gute Erfolgsaussichten bietet. Der kostenfreie Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht den Verbrauchern zur Verfügung, um den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden.

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