Thermofenster steuert AGR-Rate, Experten diskutieren Emissionsreduktion und Motorschäden Analyse

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Das EA189-Softwareupdate von Volkswagen enthält nach Ansicht des OVG Schleswig-Holstein unzulässige Abschalteinrichtungen im Thermofenster der Abgasrückführung. Die gerichtliche Entscheidung vom September 2025 erklärte dieses Verfahren für rechtswidrig, worauf das KBA Revision einlegte und auf eine Klärung durch den Bundesgerichtshof wartet. Das Urteil könnte zahlreiche Diesel-Halter mit dem Risiko einer Zwangsstilllegung konfrontieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermöglicht Betroffenen einen kostenlosen Staatshaftungs-Online-Check. Die drohende Stilllegung stellt Alltagsmobilität und Versorgungswege infrage.

Drohende Diesel-Stilllegung erschwert Arztbesuche, Einkäufe und Alltagsmobilität zahlreicher Senioren

Die Darstellung verdeutlicht anhand des Falls eines 78-jährigen Polo-Fahrers exemplarisch die weitreichenden Folgen einer möglichen Stilllegung aufgrund von Emissionsrichtlinien. Plötzlicher Wegfall der Fahrzeugnutzung beeinträchtigt die eigenständige Wahrnehmung wichtiger Termine, darunter Arztbesuche und Erwerbung lebenswichtiger Güter. Viele Halter hatten das Dieselmodell wegen niedriger Verbrauchs- und Emissionswerte gewählt, sehen ihr Vertrauen nun erschüttert. Die Unschärfe künftiger Betriebsauflagen erzeugt bei ihnen erhebliche Existenz- und Versorgungsängste mit konkreten Auswirkungen auf soziale Teilhabe und Alltagsorganisation.

VW und KBA warnen: AGR-Anpassung in Betriebszuständen nicht möglich

An der TU Dresden wird erforscht, wie moderne Dieselmotoren den Ausstoß von Stickoxiden durch gezielte Abgasrückführung (AGR) senken. Dabei reguliert das Thermofenster automatisch die AGR-Rate in Abhängigkeit von der Umgebungswärme, um Motorkomponenten vor Über- oder Untertemperatur zu schützen. VW und das KBA weisen darauf hin, dass eine lückenlose Steuerung in allen Fahrsituationen aufgrund wechselnder Last- und Temperaturbedingungen technisch nur schwer dauerhaft umsetzbar ist, ohne Motor- und Umweltperformance zuverlässig zu beeinträchtigen.

KBA legt Revision gegen OVG-Urteil zum EA189-Update fristgerecht ein

Das OVG Schleswig-Holstein entschied am 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23), dass das genehmigte EA189-Softwareupdate rechtswidrige Abschalteinrichtungen enthalte. Durch diese Einrichtungen werde der Stickoxidausstoß nur unter bestimmten Bedingungen reguliert, was nach Auffassung des Gerichts gegen Emissionsvorschriften verstoße. Das Gericht wies das KBA an, Volkswagen aufzufordern, unverzüglich eine rechtmäßige Update-Version bereitzustellen. Das KBA hat hiergegen Beschwerde eingelegt, und ein abschließendes Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. Ein Gutachten begleitet.

Christian Grotz: Nur Staat haftet für fehlerhafte behördliche Fahrzeug-Updates

Da das Update des EA189-Motors vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt wurde, können Geschädigte keine zivilrechtlichen Forderungen gegen VW geltend machen, erklärt Christian Grotz. Er weist darauf hin, dass in dieser Konstellation die öffentliche Hand für das rechtswidrige behördliche Handeln einstehen muss. Um Betroffenen eine erste Orientierung zu ermöglichen, hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen kostenfreien Online-Check zur Staatshaftung entwickelt. Verbraucher erhalten so jetzt eine präzise, schnelle, unkomplizierte Einschätzung ihrer Klagechancen.

EA189-Update-Kläger müssen Fristen beachten, um Entschädigung nicht zu verlieren

Mit der Durchführung der EA189-Updates seit 2016 läuft für zahlreiche Autohalter die Frist zur Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche aus fehlerhafter Genehmigung bald ab. Eine verpasste Klagefrist kann Ansprüche endgültig ausschließen. Die Kanzlei empfiehlt, zeitnah juristischen Rat einzuholen und den eigenen Sachverhalt sowie mögliche Verjährungstermine detailliert prüfen zu lassen. Nur so können Betroffene rechtzeitig reagieren und ein gerichtliches Verfahren gegen den Staat rechtssicher einleiten. Eine frühzeitige Handlungsplanung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.

Kanzlei spezialisiert sich auf Abgasskandal, Bankrecht, IT- und Verwaltungsrecht

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im baden-württembergischen Lahr und Stuttgart vereint 17 erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte unter einem Dach und gehört zu den renommierten Verbraucherschutzkanzleien in Deutschland. Nach dem Erfolg der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen mit 260.000 Klagebeteiligten und einem Vergleich über 830 Millionen Euro setzt sie ihre Arbeit in Verfahren gegen Mercedes-Benz und Meta fort. Besondere Schwerpunkte bilden der Abgasskandal, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie IT- und Verwaltungsrecht mit Engagement.

Betreiber moderner Dieselautos mit dem VW EA189-Motor können nun auf eine neue rechtliche Möglichkeit bauen, um Stilllegungsrisiken zu minimieren. Das kostenfreie Angebot von Dr. Stoll & Sauer ermöglicht einen Online-Check zu Staatshaftungsansprüchen, der binnen kürzester Zeit Aufschluss über Erfolgsaussichten gibt. Verbraucher profitieren von der umfassenden Expertise der Kanzlei im Abgasskandal und erhalten so klare Handlungsanweisungen, um ihre gewohnte Mobilität sicherzustellen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Individuelle Beratung gewährleistet rechtssichere Schritte.

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