EEG-Novelle 2022: Abschaffung der EEG-Umlage ist Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wärmepumpen

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Die EEG-Novelle 2022 mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalte wurde vom Bundesverband Wärmepumpe begrüßt. In Zukunft sollen so massiv Kosten eingespart werden.

Die Verbraucher werden mit der EEG-Novelle 2022 stark entlastet

Die EEG-Novelle ist ein Geschenk der Ampelkoalition an den Verbraucher aus dem Februar zur Kostenentlastung. Es soll die hohen Energiepreise auffangen und als Maßnahme zur Strompreissenkung fungieren. Die Wärmepumpen profitieren hier ganz besonders stark. Die eigenen Zukunft schätzte nun die Wärmepumpenbranche. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Ab dem 1.7.2022 ist die EEG-Umlage im Bundeshaushalt verortet. Mit diesem Beschluss nahm die Bundesregierung die Last von den Schultern der Verbraucher. Ein weiteres Ziel ist es, dass die Kostensenkung den Verbraucher auch tatsächlich erreicht. Per Gesetz sollen daher die Versorger dazu verpflichtet werden, die selbst erhaltene Kostensenkung an den Verbraucher weiterzureichen.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Schon lange hatte der Bundesverband Wärmepumpe auf die Bundesregierung eingewirkt und versucht, eine Vergünstigung für Strom zu erreichen. Dies sollte mehr Aufmerksamkeit auf die Verwendung von Wärmepumpen lenken. Für die Energieversorgung – vor allem zur Beheizung – kann keine Garantie gegeben werden. Dies ist der Grund, warum Verbraucher unabhängiger werden sollten, was gerade durch Wärmepumpen ermöglicht wird. Damit rückt Deutschland seinen Klimazielen näher, da der Verbrauch an Heizöl und Erdgas vermindert wird.

Hauseigentümer stellen ihre Heizung nicht einfach so um. In eine solche Entscheidung fließt stets eine Betrachtung der Betriebskosten mit ein. Für einen kostensenkenden Betrieb einer Wärmepumpe liegen diese jedoch zu hoch. Mit der EEG-Novelle aber wird sich der Einsatz einer Wärmepumpe rechnen lassen. Beim Vergleich der Wärmepumpe mit fossilen Brennstoffen ist vor allem das Verhältnis zwischen Umlagen, Entgelten und Steuern wichtig. Gebäudeeigentümer sehen die Installation der Wärmepumpe daher vor allem unter dem Kostenfaktor. Die weiteren Überlegungen beziehen jedoch auch den Erhalt des Wertes der Immobilie mit ein.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Verband will Energiearmut vorbeugen: Entlastung der Verbraucher muss weiter gehen

Viele Kritiker zweifeln, ob die EEG-Novelle wirklich mehr Geld in die Taschen der Verbraucher bringt. Wie sich die Abschaffung der EEG-Umlage auf das Verhältnis der Kosten zwischen Heizöl, Erdgas und Strom auswirken wird, wird auch weiterhin offen bleiben. Umso mehr fordert man eine Prüfung weiterer Strompreiskomponenten auf Korrekturmöglichkeiten. Gerade bei der Strom- und Umsatzsteuer sieht der Wärmepumpenverband Handlungsbedarf, ebenso bei Umlagen und Netzentgelten. Das Gesetz sieht bei der Stromsteuer einen Minimalbetrag vor, auf den man die Stromsteuer gerne reduzieren würde.

Verbraucher schnell entlasten: durch die Senkung der Mehrwertsteuer

Eine Maßnahme mit schneller Auswirkung wäre die Senkung der Mehrwertsteuer. Die Emissionen sollen allerdings weiterhin reduziert werden. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer soll zudem der drohenden Energiearmut entgegenwirken.

Steuerbare Verbraucher, wie es auch Wärmepumpen sind, sollten mit reduzierten Netzentgelten belastet sein. So bleiben Verbrauch und Einspeisung eher in Balance, da hier ein Anreiz durch die Vergütung besteht. Inwieweit die geforderten Entlastungen wirklich umgesetzt werden können, steht noch in den Sternen. Oberstes Ziel ist nach wie vor die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie. Hier kooperiert Deutschland mit Großbritannien und den USA. Ein weiterer Beschluss legt bereits die kurz- und mittelfristigen Ziele fest: bis 2035 wird 100% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt. Bis 2030 sollen es bereits 80% sein. Wie das umgesetzt werden soll, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut ist in Deutschland kein Einzelfall

350.000 Haushalte in Deutschland kennen Energiearmut: ihnen wurde der Strom abgestellt. Vor allem Haushalte mit geringem Einkommen und bereits verschuldete Haushalte können mit den steigenden Energiepreisen nur schwer umgehen. Meist bleiben dann die Rechnungen für Strom und Gas unbezahlt. Ab 2000 verdoppelte sich der Strompreis in Deutschland innerhalb von nur 15 Jahren. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Deutschland liegt bei den Preisen für den Haushaltsstrom deutlich über dem EU-Durchschnitt: 50 Prozent! Für uns alle ist Strom ein Basisgut – außer für säumige Kunden. Denen stoppen die Versorger schnell die Belieferung mit Strom und Gas.

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