Auto Leasing: fünf wichtige Tipps für die Rückgabe

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Bei der Leasing Rückgabe eines Autos kommt es häufig zu Problemen. Die Händler bewerten das Fahrzeug oft zu niedrig oder versuchen die Leasingnehmer mit anderen Methoden zu irritieren. Wenn man sich an die folgenden fünf Tipps hält, kann man sich jedoch dagegen wehren und die Übersicht behalten.

Tipp 1: Den Zustand des Leasing Autos bei der Rückgabe feststellen

Bei der Rückgabe des Leasing Autos werden auch die kleinsten Schäden sichtbar, die sich in der Bewertung niederschlagen. Dies führt immer wieder zu Streitfällen. Zumeist hat der Kunde die ungünstigere Position, da er das Auto nicht mehr besitzt und somit keine Beweise liefern kann. Man sollte sich jedoch klar machen, dass das Auto nicht im neuwertigen Zustand zurückgegeben werden muss. Allgemeine Gebrauchsspuren wurden bereits durch die monatlich bezahlte Leasingrate bezahlt.

Wenn ein Schaden vom Leasinggeber als besondere Abnutzung gekennzeichnet wird, so sollte man einen Fachmann zurate ziehen. Dieser kennt sich mit Begriffen wie „übermäßige Abnutzung“ aus. Ein selbst ausgewählter Sachverständiger kann außerdem das Auto gründlich checken. Diejenigen Experten, die von dem Leasinggeber beauftragt werden, sind nämlich nicht immer unabhängig.

Schon vor der Rückgabe sollte man also genaue Informationen über den Gesamtzustand des Fahrzeugs und den exakten Wert einholen. Hier hilft beispielsweise eine Gebrauchtwagenprüfung bei der DEKRA oder beim ADAC. Ebenfalls hilfreich ist die Begleitung durch einen Zeugen, der im optimalen Fall gewisse Fachkenntnisse hat.

Es wird empfohlen, direkt bei der Rückgabe des Autos Fotos zu machen, und zwar nicht nur von außen, sondern auch im Innenraum. Auch kleine Kratzer sind die Ursache für spätere Streitpunkte, denn der Leasinggeber wird bei der Bewertung immer die Reparaturkosten ins Spiel bringen. Ggf. hält man einen Zollstock an die entsprechenden Stellen, um die genaue Größe des Schadens festzuhalten.

Es wird empfohlen, direkt bei der Rückgabe des Autos Fotos zu machen, und zwar nicht nur von außen, sondern auch im Innenraum. (#01)

Es wird empfohlen, direkt bei der Rückgabe des Autos Fotos zu machen, und zwar nicht nur von außen, sondern auch im Innenraum. (#01)

Tipp 2: Wichtige Kriterien für die Bewertung bei der Leasing Rückgabe

Das Leasing Auto sollte laut den üblichen Verträgen in einem altersentsprechenden Gebrauchszustand sein. Die Gutachter dürfen also nicht jeden feinen Kratzer auf ihrer Rechnung auflisten. Zu den normalen Gebrauchsspuren, die nicht in die Bewertung gerechnet werden dürfen, gehören neben den minimalen Spuren an der Heckklappe oder den Türgriffen unter anderem auch die Reifen und die Bremsen.

Ein größerer Schaden durch einen Unfall oder Vandalismus sollte hingegen vom Leasingnehmer behoben werden, bevor das Auto zurückgegeben wird. Bei den Reifen ist außerdem auf die Profiltiefe zu achten.

Für die Rückgabe braucht man sämtliche Wartungsnachweise und TÜV-Berichte aus dem Leasing Zeitraum. Hierbei kann es sich um die Hauptuntersuchung sowie um verschiedene Inspektionen handeln. Das Checkheft wird ebenfalls überprüft. Wenn der TÜV-Termin oder eine Wartung kurz bevorsteht, dann kann der Leasingnehmer noch die entsprechenden Schritte einleiten, um zu vermeiden, dass die Leasingbank diese Arbeiten in Rechnung stellt.

Ein seriöser Leasinggeber gibt dem Kunden das Formular gerne mit nach Hause, wo er es in Ruhe lesen und unterschreiben kann. (#02)

Ein seriöser Leasinggeber gibt dem Kunden das Formular gerne mit nach Hause, wo er es in Ruhe lesen und unterschreiben kann. (#02)

Tipp 3: Beim Leasing und bei der Rückgabe keine vorschnelle Unterschrift leisten

Immer wieder legen die Händler den Kunden bei der Rückgabe eine Art Protokoll vor, in dem die Mängel des Autos aufgeführt sind. Dieses sollte man auf keinen Fall sofort unterschreiben, denn manchmal enthalten diese Formulare eine Klausel, die eine Schuldanerkennung beinhaltet oder eine Verpflichtung nach sich zieht. Aus diesem Grund sollte man ein solches Schriftstück niemals unter Zeitdruck unterzeichnen, sondern genau durchlesen.

Ein seriöser Leasinggeber gibt dem Kunden das Formular gerne mit nach Hause, wo er es in Ruhe lesen und unterschreiben kann. Dazu hat der Kunde jedes Recht. Auch die rechtliche Prüfung kann eventuell ratsam sein, je nachdem, wie groß das Vertrauensverhältnis zwischen dem Autohändler und dem Kunden ist.

Eine vorschnelle Vereinbarung für eine zügige Abwicklung ist manchmal ein Warnsignal, selbst dann, wenn es sich angeblich um ein Kulanz-Angebot handelt. Die Leasing Kreditinstitute und auch die Autohändler sitzen hier normalerweise am längeren Hebel, sodass die Kunden das Nachsehen haben. Jede Vereinbarung muss schriftlich fixiert werden, falls es zu einem Streitfall kommt.

Deshalb braucht der Kunde, der sich für Leasing entschieden hat, auch Durchschriften bzw. Kopien von allen Dokumenten.Erst nach genauer Prüfung des Protokolls und der ggf. ergänzenden Fotos wird die Rückgabe durch die beiderseitige Unterschrift bestätigt. Zu diesem Rückgabeprotokoll gehört teilweise auch die Berechnungsklausel, die sich auf die Restwert-Abrechnung bezieht.

Manchmal folgt gleich auf die Leasingrückgabe der nächste Leasingvertrag. Hier kann es sinnvoll sein, den Händler um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, die eventuelle Nachforderungen des auslaufenden Vertrags ausschließt.

Oft beinhalten die Leasing Verträge eine Restwertabrechnung. (#03)

Oft beinhalten die Leasing Verträge eine Restwertabrechnung. (#03)

Tipp 4: Prüfung der Restwertausgleichsforderung beim Auto

Oft beinhalten die Leasing Verträge eine Restwertabrechnung. Das bedeutet, dass der Leasingnehmer den Verkaufspreis mit der ablaufenden Frist ausgleichen muss. Falls der Wert durch Beschädigungen geringer ist, als der anfangs kalkulierte Restwert, so ist also eine Nachzahlung fällig. Bei einigen Leasinggebern kommt wiederholt der Verdacht hoch, dass der Restwert der Fahrzeuge zu hoch berechnet wurde. Dies führt zu entsprechend hohen Abweichungen und damit auch zu teuren Nachforderungen.

Diese Art der manipulierten Berechnung führt dazu, dass die Leasingraten zunächst besonders günstig sind. Damit wird das Auto für die Leasingnehmer sehr attraktiv, doch zum Ende des Vertrags kommt das böse Erwachen. Abhängig von den Klauseln, die sich im Vertrag auf den Restwertausgleich beziehen, können diese jedoch unwirksam sein. Ggf. ist es nötig, einen Anwalt zu konsultieren, der sich den Vertrag genau durchliest und auf seine Gültigkeit überprüft.

Wenn man nicht bereit ist, den Restwertausgleich zu bezahlen, dann kann man dem Leasinggeber auch anbieten, das Fahrzeug mit Ablauf des Leasing-Zeitraums zu kaufen. Dieses Kaufangebot muss von der Leasingbank nicht angenommen werden, allerdings darf sie dann die Differenz des Restwerts nicht berechnen, wenn das Auto zu einem schlechteren Preis verkauft wird. Wer die finanziellen Möglichkeiten zum Autokauf nicht hat, der kann ein solches Angebot auch vermitteln, beispielsweise an einen Verwandten.

Ein seriöser Händler lässt seinen Kunden ausreichend Zeit, sich für ein Auto und auch für eine optimale Vertragsgestaltung zu entscheiden.

Ein seriöser Händler lässt seinen Kunden ausreichend Zeit, sich für ein Auto und auch für eine optimale Vertragsgestaltung zu entscheiden.(#04)

Tipp 5: Leasing Rückgabe: Nachforderungen ohne Mehrwertsteuer

Wenn der Nachzahlungsanspruch des Leasinggebers berechtigt ist und sich die Parteien geeinigt haben, so muss der Kunde diese Zahlung zeitnah ausführen. Allerdings handelt es sich bei dieser Nachforderung um keine Leistung, sondern lediglich um einen Schadensausgleich. Das bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer darauf gerechnet werden darf.

In früheren Jahren bezogen sich die Leasingbanken auf die Reparatur der Schäden, um die Mehrwertsteuer auf die Endrechnung aufzuschlagen. Dieses Vorgehen ist jedoch rechtswidrig, wie der Bundesgerichtshof im Jahr 2007 entschieden hat.

Fazit zum Thema Leasing: Bis zum Ende Ruhe bewahren

Ein seriöser Händler lässt seinen Kunden ausreichend Zeit, sich für ein Auto und auch für eine optimale Vertragsgestaltung zu entscheiden. Auch bei der Rückgabe behalten beide Parteien die Übersicht, indem sie gemeinsam das Protokoll durchgehen und eventuelle Streitpunkte in Ruhe besprechen.

Häufig wird man sich einig und macht auch in Zukunft gerne wieder Geschäfte miteinander. Auch wenn der Autohändler auf den ersten Blick etwas zu tricksen scheint, ist man mit diesen Tipps auf der sicheren Seite und kommt zu seinem Recht.


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1 Kommentar

  1. Sehr gute und hilfreiche Tipps, denn das Interesse an Autoleasing wird ja doch immer größer. Dennoch gibt es in diesem Bereich einiges zu beachten, damit es später nicht zu unerhofften Kosten kommt.

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