Versicherungspflicht: ARAG-Rechtsschutz muss Audi-Dieselklage abdecken

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Die ARAG-Versicherung ist nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 5. Mai 2023 verpflichtet, die Kosten für die zweite Instanz einer Diesel-Klage gegen Audi zu tragen. Dieses Urteil steht im Zusammenhang mit der neuen Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet hat. Die Entscheidung des EuGH hat somit unmittelbare Auswirkungen auf die Verfahren gegen Rechtsschutzversicherer wie die ARAG-Versicherung.

Gerichtsentscheidung: LG Düsseldorf sieht Erfolgschancen

Das Gericht (Az.: 9a O 122/22) sah im Gegensatz zur ARAG eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Erfolg der Klage im Diesel-Abgasskandal. Diese Einschätzung basierte auf der aktuellen Diesel-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die am 21. März 2023 verkündet wurde. Der EuGH urteilte, dass bereits fahrlässiges Verhalten der Hersteller im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal ausreicht, um Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Zusätzlich erklärte der EuGH die Verwendung von Thermofenstern zur Manipulation der Abgasreinigung als unzulässig. Das Gericht betrachtete diese EuGH-Entscheidung als ausreichende Grundlage, um von Erfolgsaussichten in dem vorliegenden Klageverfahren auszugehen.

Europäischer Gerichtshof stützt Kläger in Diesel-Verfahren

Eine weitere mögliche Erklärung für die ablehnende Haltung der ARAG und anderer Rechtsschutzversicherer könnte darin bestanden haben, dass der Bundesgerichtshof in einigen Fällen zugunsten der Autohersteller entschieden hatte. Diese Entscheidungen könnten als Signal interpretiert worden sein, dass die Chancen auf Erfolg bei Klagen gegen die Hersteller gering waren.

Im Jahr 2019 versuchte der Verbraucher vor dem Landgericht Bonn, Schadensersatzansprüche gegen Audi geltend zu machen. Er hatte im Dezember 2015 einen gebrauchten Audi A6 mit dem Motor EA896 für 36.350 Euro erworben. Seine Argumentation basierte darauf, dass der PKW mit unzulässigen Abschalteinrichtungen, darunter ein „Thermofenster“, ausgestattet war und dies zu einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung führte. Das Gericht wies die Klage im Jahr 2021 jedoch ab.

Im Mai 2021 verweigerte die Rechtsschutzversicherung der ARAG dem Verbraucher die Deckungszusage für die Berufung mit dem Argument, dass die Erfolgsaussichten nicht ausreichend seien. Die ARAG lehnte auch die Möglichkeit eines Stichentscheids ab, der als eine Art Gutachten zu den Erfolgsaussichten dienen könnte. Als Reaktion auf diese Ablehnung reichte der Verbraucher eine Deckungsklage ein, um die Kosten für die Berufung durch die Versicherung gedeckt zu bekommen.

Das LG Düsseldorf hat in seinem Urteil die Sachlage anders bewertet. Zum einen hat das Gericht festgestellt, dass der Rechtsschutzfall vorliegt und Versicherungsschutz gewährt wird. Zum anderen hat das Gericht die Erfolgsaussichten für die Klage als begründet angesehen. Der Kläger hat argumentiert, dass das Fahrzeug mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist, darunter ein Thermofenster und eine Lenkwinkelerkennung. Diese Abschalteinrichtungen führen dazu, dass die Abgasreinigung im Prüfbetrieb einen geringeren Stickstoffausstoß aufweist. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die jüngste Entscheidung des EuGH vom 21.03.2023, in der wiederholt betont wurde, dass Thermofenster als illegale Abschalteinrichtungen gelten und den Verbrauchern daher Schadensersatzansprüche zustehen.

Rechtliche Wende möglich: Urteil kann angefochten werden

Für Personen, die Schwierigkeiten mit Deckungszusagen ihrer Rechtsschutzversicherung haben, empfiehlt die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen kostenlosen Online-Check. Die aktuellen Entwicklungen im Abgasskandal haben die Erfolgsaussichten der Verbraucher erheblich erhöht, wenn es um Schadensersatz geht. Die Kanzlei ist davon überzeugt, dass die Kosten für Diesel-Klagen von den Rechtsschutzversicherern übernommen werden sollten. Dr. Stoll & Sauer steht als eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal den Betroffenen mit umfassender Unterstützung zur Seite.

Diesel-Abgasskandal: Verbraucherorientierte Maßnahmen bringen positive Entwicklung

Die gesteigerten Erfolgsaussichten der Verbraucher in den letzten Monaten deuten darauf hin, dass die Beweislast für die Schadensersatzklagen gegen Autohersteller im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal deutlich zugenommen hat. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass neue Erkenntnisse und Gutachten die Verbindung zwischen den manipulierten Abgaswerten und den gesundheitlichen und finanziellen Schäden der Verbraucher stärker belegen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 hat im Diesel-Abgasskandal zu einer deutlichen Verschiebung der rechtlichen Anforderungen für Schadensersatzansprüche geführt. Während der Bundesgerichtshof bisher den Nachweis von Sittenwidrigkeit und Vorsatz forderte, hat der EuGH festgelegt, dass fahrlässiges Handeln ausreicht. Diese Entscheidung stärkt die Position der Verbraucher, da der Nachweis von Fahrlässigkeit in vielen Fällen einfacher und zugänglicher ist als der von Vorsatz. Verbraucher können somit ihre Rechte effektiver durchsetzen.

Nach umfangreichen Verhandlungen hat der Diesel-Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) beschlossen, eine neue Position einzunehmen, die den Verbrauchern ermöglicht, den Wertverlust ihrer Fahrzeuge aufgrund von Abgasmanipulationen erstattet zu bekommen. Diese neue Rechtsprechung schafft eine innovative Form des Schadensersatzes und erleichtert den Verbrauchern den Zugang zur Geltendmachung ihrer Rechte. Die Richtung ist eindeutig: Es besteht die Möglichkeit einer neuen Klagewelle, bei der die Versicherer die Klagen abdecken müssen.

Durch das vom Verwaltungsgericht Schleswig aufgehobene Software-Update für den VW-Skandalmotor EA189 wurde klar, dass Volkswagen und andere beteiligte Unternehmen die Abgasgrenzwerte bewusst umgangen hatten. Das Thermofenster im Update ermöglichte es, die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen abzuschalten, was zu einer erhöhten Emission von Schadstoffen führte.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat klargestellt, dass die Zulassungsbehörde dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die Fahrzeuge wieder den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das bedeutet, dass die Behörde befugt ist, Fahrzeuge stillzulegen oder die Typgenehmigung zu widerrufen. Um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden, sollten Verbraucher schnell handeln und rechtliche Schritte gegen den Hersteller ihres Diesel-Fahrzeugs einleiten. Diese Maßnahmen sind besonders relevant, da Thermofenster in nahezu allen betroffenen Modellen eingebaut sind.

Die Enthüllung der Bosch-Papiere durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bietet klare Beweise dafür, dass Automobilhersteller in großem Umfang Abschalteinrichtungen bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Dieser Vorfall wirft ein Licht auf die mangelnde Transparenz und das potenzielle Fehlverhalten der Industrie.

Der Diesel-Abgasskandal hat für betroffene Verbraucher schwerwiegende finanzielle Folgen. Sie sehen sich mit potenziellen Fahrverboten, Stilllegungen und einem erheblichen Wertverlust ihrer Fahrzeuge konfrontiert. Um ihre Situation zu verbessern, wird den Betroffenen dringend geraten, eine individuelle Klage einzureichen. Die Erfolgsaussichten für solche Klagen sind laut aktueller Rechtsprechung äußerst positiv. Eine kostenfreie Online-Überprüfung bietet den Verbrauchern die Möglichkeit, den besten Weg aus dem Dieselskandal zu ermitteln. Die konkreten Fälle werden dabei genau geprüft, um den Betroffenen eine Ersteinschätzung zu geben, bevor sie gemeinsam gegen den Autohersteller vorgehen. Falls die Rechtsschutzversicherungen die Deckung verweigern, steht die Kanzlei bereit, um Deckungsklagen einzureichen und die Rechte der Betroffenen zu verteidigen.

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