Versichertengeschäft versus Mandanteninteresse: Bayerns Pläne begünstigen deutlich massenhaft Versicherer

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Auf der 96. JuMiKo haben BRAK und Landeskammern einen Änderungsantrag zum Rechtsdienstleistungsgesetz in Bayern scharf kritisiert. Sie warnen davor, dass Rechtsschutzversicherer als Wirtschaftsunternehmen nicht die beruflichen Pflichten erfüllen und dadurch unbeabsichtigt Interessenkonflikte schaffen. Verbraucherinnen und Verbraucher wären auf sich gestellt, wenn Versicherer Kostenübernahmen verweigern. Die Unabhängigkeit der Beratung und der Schutz vor willkürlichen Kostenverweigerungen stehen damit auf dem Spiel. Diese Entwicklung widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien und untergräbt juristische Verlässlichkeit.

Unabhängigkeit bewahren: BRAK lehnt Versicherungsberatung im Rechtswesen komplett ab

In ihrer Presseerklärung vom 6. November 2025 anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern prangerte die Bundesrechtsanwaltskammer den geplanten RDG-Änderungsantrag als gefährliche Kommerzialisierung der Rechtsberatung an. Sie warnt, dass Rechtsschutzversicherer ihre Gewinnerwartungen vor Mandanteninteressen stellen und so unabhängige Beratung untergraben würden. Zusammen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine entschiedene Ablehnung des Entwurfs auf Bundesebene, um den Verbraucherschutz und die berufliche Autonomie zu erhalten.

Versicherungsunternehmen sind keine geeigneten Erbringer unabhängiger und mandantenorientierter Rechtsdienstleistungen

Rechtsschutzversicherer setzen strategisch auf Kostenminimierung und Ertragsmaximierung, was eine mandantenorientierte Rechtberatung untergräbt. Erbringen Versicherungen eigenständig juristische Leistungen, entstehen zwangsläufig Interessenkonflikte zwischen wirtschaftlichen und klientenbezogenen Zielen. Verbraucher könnten diese Konflikte nicht erkennen, da Versicherer nicht zur Offenlegung der eigenen Gewinninteressen verpflichtet sind. Ohne unabhängige Prüfmechanismen fehlt eine wirksame Absicherung gegen willkürliche Kostenentscheidungen zugunsten unternehmerischer Motive.

Wirksamer Mandantenschutz ist nur durch unabhängige Anwaltsberatung, nicht Versicherer

Anwältinnen und Anwälte schildern, dass Rechtsschutzversicherer Zuschusszusagen zur Deckung anwaltlicher Kosten vielfach erst nach intensiven Mahnschreiben und gerichtlichen Anträgen erteilen. Mandantinnen und Mandanten zahlen oft vorerst selbst, bis eine verbindliche Kostenübernahme bewilligt wird. Erst durch anwaltliche Intervention und die Nutzung juristischer Durchsetzungsinstrumente lassen sich die vertraglichen Vereinbarungen umsetzen. Würden Versicherungsunternehmen selbst Rechtsdienstleistungen anbieten, fehlten zentrale Kontrollmechanismen gegen Leistungskürzungen und Missbrauch zulasten der Versicherten insbesondere in strittigen Mandatsangelegenheiten mit hohem Streitwert.

Berufsrechtliche Pflichten gewährleisten Fairness, Bayerns Vorschlag ignoriert notwendigen Mandantenschutz

Der bayerische Entwurf ignoriert, dass nur das Berufsrecht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dazu verpflichtet, Mandanteninteressen klar über Eigeninteressen zu stellen. Standesrecht und Haftungsnormen sind unerlässliche Garantien für Qualität, Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung. Ohne sie entstehen systemische Interessenkonflikte, und Verbraucherrechte geraten in Gefahr. Nur durch strikte Einhaltung dieser berufsrechtlichen Vorgaben bleiben Transparenz, Vertrauen und der Schutz vor willkürlichen Kostenverweigerungen im Rechtsdienstleistungsbereich gesichert.

Qualität Neutralität der Beratung kompromittiert durch Gewinnorientierung der Versicherer

Dr. Wessels verurteilt das bayerische Reformvorhaben als Täuschungsmanöver zugunsten von Rechtsschutzversicherern und auf Kosten der Mandanten. Die vorgesehene organisatorische Trennung zwischen Kostendeckung und juristischem Dienst sei reines Blendwerk. Versicherer setzten ihre wirtschaftliche Maxime fort und unterliefen aktive Mandanteninteressen. Dies schwäche das Grundprinzip einer unabhängigen, freien Rechtsberatung und stelle die Verbraucher schutzlos gegenüber einer willkürlichen Kostenverweigerung.

Anwaltliche Unabhängigkeit bleibt wesentlicher Grundpfeiler für transparente, zuverlässige Mandantenberatung

Der entschiedene Einspruch der Bundesrechtsanwaltskammer zusammen mit den Landesrechtsanwaltskammern bewahrt die freie Mandatsführung und verhindert die Kommerzialisierung der Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten profitieren von klaren Verfahrensabläufen, transparenter Kommunikation und professioneller Neutralität. Vorgegebene Kontrollmechanismen schützen vor willkürlicher Leistungsverweigerung durch Versicherer. Die konsequente Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben garantiert eine dauerhaft hohe Beratungsqualität. Dieses gemeinsame Vorgehen der Standesvertretungen stärkt nachhaltig das Vertrauen in die unabhängige Rechtsberatung als essenzielle Instanz des Verbraucherschutzes.

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