Mit dem englischen Führerschein in Deutschland unterwegs?

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Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie Ihren Führerschein wiederbekommen, wenn er aus bestimmten Gründen abgegeben werden musste? Ob es da einen Trick gibt oder Kniffe, wie Sie um die MPU herumkommen? Diese gilt schließlich als nicht geringe Hürde auf dem Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Es gibt hier sogar eine Möglichkeit: der englische Führerschein.

Führerschein aus England?

Natürlich gilt auch in England bzw. in ganz Großbritannien, dass die Menschen, die am Straßenverkehr per Auto oder Motorrad teilnehmen wollen, eine entsprechende Prüfung ablegen müssen. Sie müssen in Theorie und Praxis nachweisen, dass sie in der Lage sind, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und sich rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu benehmen.

Das mussten Sie in Deutschland auch, obwohl der Führerscheinentzug nun darauf hindeutet, dass Sie die Regelungen nicht ganz ernst genommen haben. Sie haben nun aber die Möglichkeit, Ihre Auto- oder Motorradfahrerlaubnis wiederzuerlangen, wenn Sie diese in Großbritannien beantragen.

Sie müssen dafür nicht einmal eine gesonderte Prüfung ablegen. Lediglich einige Voraussetzungen müssen erfüllt werden, die wir an dieser Stelle vorstellen:

Einige Kriterien gilt es zu erfüllen, den Entzug der Fahrerlaubniss sollte nicht dabei sein

Einige Kriterien gilt es zu erfüllen, den Entzug der Fahrerlaubniss sollte nicht dabei sein (#01)

Sie müssen:

1. Ihren ständigen Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union haben.
2. berechtigt sein, ein Fahrzeug zu führen, es darf keine Führerscheinsperre vorliegen.
3. bereits einmal einen EU Führerschein besessen haben.

Diese Voraussetzungen sind gar nicht mal so umfangreich und werden auch nicht dadurch eingeschränkt, dass die Anordnung zur Teilnahme an der medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz MPU) vorliegt. Wenn Sie den Führerschein in England erwerben wollen, müssen Sie sich dem Gutachter der MPU nicht einmal vorstellen, was in vielen Fällen wirklich günstig sein kann.

Schließlich ist allgemein bekannt, dass sich dieser Prüfung als durchaus hinderlich auswirken kann. Wer hier die Empfehlung zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht bekommt, muss sein Vorhaben, wieder aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen, meist für gescheitert erklären. Nun soll an dieser Stelle natürlich keinem Sachverständigen ein böser Wille unterstellt werden, allerdings erklärt sich häufig nicht auf den ersten Blick, warum jemand die Erlaubnis zum Führen eines Pkw oder eines Motorrads nicht wieder erteilt bekommen soll.

Wenn Sie sich für die Beantragung des englischen Führerscheins entscheiden, kommen Sie um die MPU herum, denn diese gilt nur für inländische Behörden. Da Ihre neue Fahrerlaubnis aber durch die britische und damit ausländische Behörde ausgestellt wird, ist die Anordnung zur MPU nicht mehr bindend. Ein Winkelzug, der oftmals als Betrugsversuch ausgelegt wird, der aber im Grunde genommen nur eine wortwörtliche Auslegung der geltenden Bestimmungen darstellt. Dass das Recht hier etwas schwammig formuliert ist bzw. nicht weit genug greift, kann einem Autofahrer nur zum Vorteil gereichen.

Die Sache mit dem Wohnsitz

Als Maßgabe für die Erteilung des englischen Führerscheins gilt, dass Sie in einem Land der EU Ihren Hauptwohnsitz haben müssen. Wenn Sie nun um die Anerkennung Ihres EU Führerscheins bitten, der zum Beispiel in Polen oder in Tschechien ausgestellt wurde, so müssen Sie nachweisen, dass Sie sich dort für mindestens 185 Tage aufgehalten haben. Sie müssen also wenigstens für ein halbes Jahr im Ausland gewesen sein, damit die Führerscheinanerkennung in Deutschland möglich ist. Gern prüfen die deutschen Behörden Ihre Angaben nach, was sich aufgrund der Meldepflicht nicht sonderlich schwierig gestaltet.

In Großbritannien sieht die Sache nun aber ganz anders aus. Hier gibt es keine Meldepflicht! Und schon kommt die Idee auf: Was wäre, wenn Sie einfach behaupten, Sie wären dort für ein halbes Jahr wohnhaft gewesen? Wirklich nachprüfen kann das niemand, Sie sollten aber in der Lage sein, einen Wohnsitz auf Nachfragen anzugeben. Wenn Sie bei Freunden gewohnt haben, ist das okay, diese Freunde sollte es aber auch geben. Mit ein wenig Glück wird diese Angabe nicht nachgeprüft, doch es ist zu erwarten, dass im Zuge der vermehrten Führerscheinbeantragungen Behörden und Ämter genauer hinschauen werden.

Fußstampfend darauf zu beharren, dass Sie doch in Großbritannien waren, wird dann nichts helfen, wenn Nachweise gefordert werden. Grundsätzlich gilt die Meldepflicht aber erst einmal nicht und niemand kann Ihnen das Gegenteil beweisen, wenn Sie behaupten, in England gewohnt zu haben. Klar, dass Sie dort auch einen EU Führerschein brauchten, denn Sie mussten ja von A nach B gelangen. Auch klar, dass Sie die Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt haben wollen und auch hier mit dem Auto reisen möchten. Zum Problem der Anordnung der MPU haben wir bereits einiges ausgeführt, sodass sich keine weiteren Hürden zeigen sollten.

Sich Hilfe bei der Abwicklung zu nehmen, ist sicher eine tolle Sache, allerdings auch nicht ganz preiswert (#02)

Sich Hilfe bei der Abwicklung zu nehmen, ist sicher eine tolle Sache, allerdings auch nicht ganz preiswert (#02)

Einen professionellen Service nutzen?

Mittlerweile hat sich auch zur Anerkennung der ausländischen Führerscheine ein richtiger Markt in Deutschland aufgetan. Es gibt verschiedene Anbieter und Dienstleister, die die Erledigung aller Formalitäten übernehmen. Solche Hilfe kann durchaus sinnvoll und nützlich sein, denn diese Dienstleister kennen sich mit allen Drehs und Kniffen aus, die sich auf dem Weg hin zur Anerkennung des Führerscheins ergeben können. Allerdings sind ihre Dienste auch nicht gerade günstig und so können schnell zwischen 700 und 1200 Euro zusammenkommen. Ein Vergleich der Angebote ist daher unbedingt zu empfehlen, damit Sie nicht unnötig viel Geld bezahlen. Allerdings sollten Sie hier wirklich auf Rechtssicherheit setzen und nicht unbedingt jeden Euro sparen wollen.

Die Kosten für die Wiedererlangung des Führerscheins relativieren sich aber, wenn Sie bedenken, dass Sie dafür nicht zur MPU müssen. Diese muss nämlich durch ein kostenpflichtiges Seminar vorbereitet werden. Das Seminar an sich ist nicht verpflichtend, doch wer daran nicht teilnimmt, hat nur wenig Chancen, die Prüfung der MPU zu bestehen. Hier sollten Sie unbedingt wissen, was auf Sie zukommt, andernfalls können Sie davon ausgehen, dass Sie kaum Erfolg haben werden.

Die Kosten für die MPU sind aber nicht gerade niedrig – verrechnen Sie sie mit den Gebühren für die Beantragung der englischen Autofahrerlaubnis und Sie werden sehen, dass Sie damit gut fahren (im wahrsten Sinne des Wortes). Natürlich ergeben sich noch weitere Gebühren, die Sie für die Anerkennung des Führerscheins in Deutschland zahlen müssen, aber diese fallen als Verwaltungsgebühren ohnehin an, auch nach der MPU.

Die Kosten für den EU-Führerschein unterscheiden sich natürlich auch durch die einzelnen Klassen, für die der Autoführerschein gelten soll. Wenn Sie nur den Autoführerschein wiedererlangen wollen, ist das günstiger, als wenn der Motorradführerschein ebenfalls enthalten sein soll. Fragen Sie hierzu auch beim jeweiligen Dienstleister nach, er wird Ihnen gern Auskunft über die Kosten für die einzelnen Klassen geben.

Wie läuft die Führerscheinbeantragung ab?

Wenn Sie in der EU wohnen und nun in Großbritannien einen neuen Fahrzeugführerschein beantragen wollen, sollten Sie den genauen Ablauf kennen. Sie müssen übrigens nicht zwingend persönlich vor Ort sein und einen halbjährigen Aufenthalt in Großbritannien in Erwägung ziehen. Sie können auch ohne eigene Anreise und sogar ohne Prüfung den neuen EU Führerschein erwerben und fahren dann rechtssicher in Deutschland.

Gültig ist erst einmal § 28 der Fahrerlaubnisverordnung. Dieser Paragraf besagt, dass Sie nach der Wiedererteilung des Führerscheins unbegrenzt auf Deutschlands Straßen unterwegs sein dürfen, wenn Sie das entsprechende Fahrzeug führen. Hierfür gelten die Führerscheinklassen der EU. Die EG-Richtlinie Nr. 91/439 sagt aber, dass in Großbritannien nur dann eine Fahrerlaubnis ausgestellt werden darf, wenn der Betreffende seinen Wohnsitz dort hat. Die Briten nehmen es da aber nicht so genau und es gibt kein Meldegesetz – nicht einmal das hierzulande bekannte Einwohnermeldeamt ist dort existent.

Sie brauchen daher nur den Beleg, dass Sie im Besitz des englischen Führerscheins sind, damit Sie alle Vorgaben für die Rechtsgültigkeit eingehalten haben. Sie dürfen damit auch ohne MPU auf den Straßen fahren – es gibt hier keine Unterschiede zur deutschen Autofahrerlaubnis. Auch die Umschreibung des englischen Führerscheins ist nicht nötig.

Sie beauftragen nun also einen Dienstleister damit, die nötigen Formulare und Dokumente auszufüllen und den England-Führerschein zu beantragen. Sie müssen hier lediglich noch unterschreiben und natürlich die geforderten Gebühren zahlen. Dann warten Sie auf das Dokument, was aber einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Teilweise wird von bis zu zwölf Wochen gesprochen, wenn es um die Wartezeit geht. Dafür erhalten Sie dann aber auch eine Auto- oder Motorradfahrerlaubnis, mit der Sie sofort wieder fahren dürfen.

Sie können die ganze Sache also tatsächlich komplett in die Hände eines Dienstleisters legen, dieser wird alles unternehmen, was nötig ist, damit Sie Ihre Führerscheinanerkennung bekommen. Rechnen Sie aber damit, dass auch deutsche Behörden nachfragen können und zum Beispiel wissen wollen, ob Sie wirklich für ein halbes Jahr in Großbritannien ansässig waren. Ansonsten brauchen Sie nur zu warten. Eine spätere Umschreibung des britischen auf den deutschen Führerschein ist natürlich möglich, allerdings nicht wirklich nötig. Er behält in jedem Fall seine Gültigkeit und kann auch noch nach vielen Jahren als Nachweis der Fahrprüfung verwendet werden.

Unter gewissen Vorraussetzungen müssen sie sich um das Fahrverbot in Deutschland keine  Sorgen mehr machen

Unter gewissen Vorraussetzungen müssen sie sich um das Fahrverbot in Deutschland keine Sorgen mehr machen (#03)

Was ist mit dem Fahrverbot in Deutschland?

Wir bieten Ihnen hier auf unserer Seite für Autofans den Tipp, dass Sie sich um das Fahrverbot keine Sorgen mehr zu machen brauchen! Sie müssen sich nur um die zeitliche Beschränkung kümmern, doch wenn diese abgelaufen ist, können Sie mit dem britischen Autoführerschein sofort in Deutschland unterwegs sein. Eine zeitliche Begrenzung gibt es dann nicht mehr und der britische Fahrzeugführerschein entspricht voll und ganz seinem deutschen Pendant. Sie können mit der britischen Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs auch dann unterwegs sein, wenn Sie ein Fahrverbot haben: Sofern Sie nicht in Deutschland unterwegs sind, können Sie in jedem anderen Land der EU mit dem Auto reisen.

Interessant ist, dass sich Großbritannien bisher nicht den Ländern angeschlossen hat, die über eine Verkehrssünderkartei verfügen. Verstöße werden daher nicht registriert und die in Deutschland begangenen Fehler und Delikte sind nicht von Großbritannien aus einsehbar oder verhindern die Vergabe von Führerscheinen.

Wenn Ihnen allerdings eine Fahrsperre auferlegt worden ist und Ihnen nicht nur einfach der Autoführerschein entzogen wurde, können Sie auch keinen neuen „Lappen“ in einem anderen EU-Land erwerben. Denn eine Voraussetzung ist, dass Sie frei von Fahrsperren sind und auch wenn es nur drei Voraussetzungspunkte gibt, müssen diese doch unbedingt eingehalten werden.

Zusammenfassung zur Beantragung von englischen Führerscheinen

Sie haben die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland verloren und trachten nun nach einer Möglichkeit, wieder Auto fahren zu können. Möglich wird das durch die Beantragung eines englischen Führerscheins. Dieser ist nicht an die Prüfung oder den Gutachter der MPU gebunden, sodass Sie keine Kosten für das Vorbereitungsseminar oder die Prüfung selbst aufwenden müssen.

Sie können per Servicedienstleister einen Auto- oder Motorradführerschein in Großbritannien erwerben. Beantragen Sie diesen einfach und zahlen Sie die geforderten Gebühren, dann wird nach einer Wartezeit von vier bis zwölf Wochen der neue Autoführerschein an Sie übermittelt. Die Voraussetzungen dafür sind, dass keine Fahrsperren vorliegen und dass Sie Ihren Erstwohnsitz in einem Land der Europäischen Union haben. Sie müssen des Weiteren für 185 Tage in dem Land, welches die geforderten Führerscheine ausstellt, wohnhaft gewesen sein.

Es sei denn, Sie beantragen die Führerscheine in England, hier gibt es keine Meldepflicht. Nutzen Sie diesen Fakt und Sie brauchen nicht für ein halbes Jahr dort wohnen, leben und arbeiten. Die nächste Voraussetzung zur Erlangung des Führerscheins ist, dass Sie bereits einen solchen in einem EU-Land erworben haben müssen. Ein Fahranfänger kann sich also nicht um die Prüfung drücken und sich die Erlaubnis einfach kaufen. Erstmalig müssen theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen werden können.


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