Probleme bei Kartenzahlung an Zapfsäulen

16.06.2009 | Leipzig
Autofahrer sind derzeit verärgert, wenn sie mit ihrer EC-Karte einen Tankvorgang direkt an der Zapfsäule bezahlt hatten. So tankte ein Leipziger an der Globus SB-Tankstelle in Wachau und bezahlte per Karte den offenen Betrag in Höhe von 20 Euro direkt per Karte.

Jedoch blieben tagelang auf seinem Girokonto bei der Sparkasse Leipzig 80 Euro blockiert, auf die er keinen Zugriff hatte. "Das Problem sind unzureichende Informationen der Tankstellenbetreiber für ihre Kunden", bemängelt auch Jens Dietrich, Experte für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

In der Tat gelten für Bezahlvorgänge mit EC-Karten direkt an Zapfsäulen gesonderte Regelungen. Dies bestätigte die Globus Warenhauskette auf Anfrage der Verbraucherzentrale Sachsen. Globus stützt sich damit auf eine Richtlinie der Kreditwirtschaft. Nach dieser ist es möglich, bei Bezahlung an der Säule einen Betrag von 80 Euro auf dem Girokonto der Bank des Verbrauchers zu "autorisieren". Damit ist dieser Betrag für den Tankstellenbetreiber gesichert, obwohl sein Anspruch anhand der wirklichen Abrechnungen in der Regel geringer ist. Auch wenn Globus zusagt, tagesaktuell die effektiven Tankbeträge mit den Banken automatisch abzurechnen, kann es geschehen, dass die Differenz der 80 Euro zum getankten und mithin verbrauchten Betrag dennoch maximal 10 Tage auf dem Konto der Verbraucher "eingefroren" bleibt. Die im geschilderten Fall betroffene Sparkasse Leipzig als kontoführendes Institut blieb zumindest bislang eine plausible Erklärung schuldig und sicherte lediglich eine Abstimmung mit ihrem zuständigen Verband zu.

"Diese Situation ist unhaltbar und muss beendet werden", kritisiert Dietrich weiter. "Es kann auch nicht sein, dass sich Globus und Sparkasse den schwarzen Peter gegenseitig zuschieben und mögliche Nachteile durch diesen Bezahlvorgang weiter auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden." Globus-Kunden erhalten derzeit keine ausreichende Information über diese Art der Tankbezahlung samt möglicher Folgen an den dortigen Zapfsäulen. Denkbar ist, dass eine ungenügende Deckung des Kontos, die durch eine solche "Betragssperre" hervorgerufen werden kann, eintritt und der Kontoinhaber Dispozinsen zahlen muss. Tankt und bezahlt ein Verbraucher z.B. dreimal in der Woche auf diese Weise, sind bereits 240 Euro blockiert. Weiterer Ärger dürfte vorprogrammiert sein. "Aufgrund unserer hartnäckigen Kritik liegt der Vorgang derzeit zur Stellungnahme beim Ostdeutschen Sparkassenverband", erklärt Dietrich. Solange hier keine verbraucherfreundliche Lösung erfolgt, kann man den Verbrauchern nur empfehlen, das Bezahlen von Tankvorgängen in der gewohnten Form zu bevorzugen.

Das heißt dann bar oder mit EC-Karte am Schalter der Tankstelle, da dort diese nachteiligen Begleiterscheinungen der Vorautorisierung von 80 Euro nicht angewendet werden.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

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