Marktcheck Verbrauchskennzeichnung bei Neuwagen

11.08.2009 | Berlin
Die Kennzeichnung über Spritverbrauch und CO2-Ausstoß von Neuwagen in Autohäusern ist nach wie vor mangelhaft. Das ergab ein Marktcheck der Verbraucherkampagne "für mich. für dich. fürs klima." des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "Mehr als 50 Prozent der bundesweit besuchten Autohäuser weisen nur eine unzureichende Kennzeichnung auf", so Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.

Seit dem 1. November 2004 gilt in Deutschland die "Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung" (EnVKV). Sie soll es Verbrauchern ermöglichen, den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen von Neuwagen direkt miteinander zu vergleichen. Autohersteller und Autohäuser haben die Pflicht, die Angaben direkt am Fahrzeug, im Verkaufsraum und in einem Leitfaden auszuweisen. Die Kontrolle der Umsetzung fällt in die Zuständigkeit der Länder. Schon in früheren Marktchecks fiel eine mangelhafte Umsetzung auf.

Die Verbraucherzentralen besuchten in einem Stichprobentest zwischen dem 8. und 19. Juni 2009 bundesweit 625 Autohäuser. Trotz gesetzlicher Verpflichtung war die Kennzeichnung in nicht einmal der Hälfte der untersuchten Fälle (46,1 Prozent) ordnungsgemäß umgesetzt. 42 der untersuchten Autohäuser (6,7 Prozent) wiesen überhaupt keine Kennzeichnung aus. In Niedersachsen lag die Quote hierfür sogar bei 20,3 Prozent, in Baden-Württemberg bei 14,3 Prozent und in Sachsen bei 13,8 Prozent.

"Verbraucher haben ein Recht auf Information - auch und gerade beim Autokauf", kritisierte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Die hohe Rate jener Autohäuser, in denen es nur eine unzureichende Kennzeichnung für Neuwagen gibt, zeigt: Den Verbrauchern werden die ihnen gesetzlich zustehenden Informationen zum Spritverbrauch noch immer vorenthalten. Das kostet die Verbraucher im Zweifel Geld und ist ein Hemmnis für den Klimaschutz."

Die Verantwortung sieht Billen bei den Ländern: "Wir fordern regelmäßige Kontrollen und klare Zuständigkeiten. Auch viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ist in vielen Bundesländern noch immer unklar, welche Behörde für die Kontrolle der Autohäuser zuständig ist." Die Verbraucherzentralen werden das Anliegen auch schriftlich an die Landesregierungen herantragen.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv

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