Jetzt auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert

22.10.2004 | Nürnberg
Die Bestandskunden der uniVersa Versicherung können sich freuen. Ihre Tarifbeiträge bleiben im nächsten Jahr stabil. Einzig bei den Regional- und Typklasseneinstufungen kann es zu Änderungen kommen, die bedingungsgemäß weitergegeben werden.

Neuer Kfz-Tarif

Für Neuverträge ab 2005 bietet die uniVersa ein komplett neues Tarifwerk an. Die Beiträge wurden neu kalkuliert und sind vielfach günstiger. Für PKW sind jetzt bis zu acht Kilometerklassen vorgesehen. Damit kann die individuelle Fahrleistung der Kunden noch gerechter bei der Beitragskalkulation berücksichtigt werden. Vor allem Wenigfahrer profitieren von der Neuregelung mit einer Beitragssenkung in der Haftpflichtversicherung.

Grobe Fahrlässigkeit versichert

Erstmals versichert die uniVersa auch Schäden wegen grober Fahrlässigkeit in der Voll- und Teilkaskoversicherung mit. Diese sind nach dem Versicherungsvertragsgesetz grundsätzlich branchenweit ausgeschlossen. Deshalb gab es vor Gericht häufig Streitigkeiten und vielfach Ablehnungen im Schadensfall. So zum Beispiel beim Übersehen einer roten Ampel, beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder beim Bücken nach einem heruntergefallenen Gegenstand während der Fahrt. Mit dem Einschluss der groben Fahrlässigkeit gehört die uniVersa zu den leistungsstärksten Anbietern am Markt. Einzig ausgeschlossen bleiben Schäden wegen Alkohol und Drogenkonsum sowie grob fahrlässig ermöglichte Diebstähle.

Viele Leistungs-Extras

Neuerdings sind viele Zubehörteile, wie Navigationssysteme oder Radioanlagen, bis 3.000 Euro beitragsfrei in der Kaskoversicherung mitversichert. Im Schadensfall gibt es für langjährige schadenfreie Kunden einen Rabattretter. Über die Teilkasko sind neben Wildschäden auch Schäden durch Pferde, Rinder und Schafe sowie Marderbissschäden abgedeckt. Für Zweitwagen bietet die uniVersa ihren Kunden einen um bis zu 50 Prozent ermäßigten Beitragssatz an. Selbst für Krafträder und Wohnmobile ist eine günstige Zweitwagenregelung möglich. Bei Vertragsunterbrechungen bleibt der Schadenfreiheitsrabatt bis zu 7 Jahre erhalten. Zudem gibt es bei Rabattübertragungen keine Beschränkung auf engste Familienangehörige. Wer seine Glasscheibe nach einem Steinschlag nicht austauschen, sondern professionell reparieren lässt, für den verzichtet die uniVersa auf den normal üblichen Selbstbehalt in der Teilkaskoversicherung. Kostenlos mitversichert ist auch eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland, die sogenannte Mallorcapolice.

Quelle: Pressemeldung uniVersa Lebensversicherung a.G.

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