Gibt es eine generelle Winterreifen-Pflicht?

20.10.2006 | Münster
Die sinkenden Temperaturen signalisieren den Beginn der Wintersaison. Jetzt wird es Zeit, die Sommerreifen gegen die Winterprofis zu tauschen.

Aber nicht erst, wenn es schneit. Die wenigsten wissen, dass der Einsatz von Winterreifen aus Sicherheitsgründen bereits ab einer Temperatur von sieben Grad empfehlenswert ist.

Dennoch gilt in Deutschland wie in den meisten europäischen Nachbarländern keine generelle Winterreifen-Pflicht. Stattdessen muss seit Mai 2006 eine den Witterungsbedingungen angepasste Bereifung aufgezogen werden.

Verpflichtung zu geeigneter Bereifung

Bundesverkehrsministers Tiefensee erläuterte dieses Thema unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes in einer Pressemitteilung: Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen. So droht Autofahrern, die künftig mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen unterwegs sind, ein Bußgeld von 20 Euro. Mit rund 40 Euro Bußgeld müssen Autofahrer rechnen, die den Verkehr durch ihr schlecht ausgestattetes Fahrzeug behindern oder einen Unfall verursachen.

Keine Auswirkungen auf Versicherungsschutz

Was bedeutet das für den Versicherungsschutz? Die Schadenregulierung ist durch die neue Regelung nicht beeinträchtigt, die Versicherer regulieren weiterhin wie immer. Das heißt: Den Schaden des Unfallopfers bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann, wenn nicht jahreszeitliche Reifen aufgezogen waren. Wie schon vor der Neuregelung üblich wird nach einem Unfall im Einzelfall geprüft, ob die Bereifung unter den Witterungsbedingungen ursächlich für den Unfall gewesen ist. Es wird also die Frage danach gestellt, ob ein Kausalzusammenhang zwischen Bereifung, Witterungsbedingungen und Unfall besteht.

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

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