CosmosDirekt: Neuer Kfz-Tarif - mit lohnendem Benefit für die Versicherten

30.08.2006 | Aachen
Die "fallende Selbstbeteiligung" bei schadenfreiem Fahren ist nur eine von vielen Neuerungen im neuen Kfz-Tarif des Direktversicherers, von denen Kunden ab 1. Oktober profitieren.

Deutschlands größter Direktversicherer sieht sich in diesem Jahr besonders gut gewappnet im Kampf um die Gunst der preissensiblen und wählerischen Kfz-Kunden. Denn das Unternehmen geht zum 1. Oktober diesen Jahres nicht nur mit einer ganzen Anzahl von Neuerungen an den Start, sondern auch mit einer Innovation, die sich für Kunden in barer Münze auszahlt.

Mit der fallenden Selbstbeteiligung als Bestandteil des Comfort-Schutzes hebt sich der Direktversicherer deutlich vom Marktumfeld ab. Das Prinzip: Nach jedem kasko-schadenfreien Kalenderjahr fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung für Vollkasko-Kunden um 50,- €, sowohl in Voll- und Teilkasko, maximal bis zur Höhe der ursprünglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Im Voll- bzw. Teilkaskoschadenfall wird die Gutschrift dann bei Schadenregulierung einmalig auf die Selbstbeteiligung angerechnet. Sie kann in den folgenden Jahren durch schadenfreies Fahren erneut aufgebaut werden.

Nach einer Kundenbefragung der Unternehmensberatung Simon-Kucher & Partners aus 2005 ist die fallende Selbstbeteiligung für Kunden ein echter Benefit. Sie wird mit einer hohen Akzeptanz belegt und dient damit im Ergebnis einer stärkeren Kundenbindung.

CosmosDirekt führt zum 1. Oktober eine weitere Tarifvariante für besonders preissensible Fahrer ein - den Basis "light"-Schutz. Über die Vereinbarung einer Werkstattbindung können diese so nochmals ca. 15% des Kasko-Beitrages sparen.

Darüber hinaus fördert das Unternehmen das begleitete Fahren im Rahmen des Führerscheins ab 17 Jahren. Der Versicherungsschutz wird ohne Mehrkosten gewährt.

Mit der zeitgleichen Einführung der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können sich alle Kfz-Kunden jetzt auch vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits absichern. Versicherungsschutz besteht sowohl für das versicherte Fahrzeug und alle berechtigten Fahrer sowiefür den Versicherungsnehmer - für diesen sogar als Radfahrer, Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel.

Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG

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