Basler PKW-Versicherungen ab sofort mit stark verbesserten Leistungen

01.10.2007 | Bad Homburg
Sind Sie ab und zu im Ausland unterwegs und mieten sich vor Ort privat einen Mietwagen? Dann könnte die private PKW-Versicherung der Basler Versicherungen für Sie ein durchaus interessantes Angebot bereit halten. Denn was vielen Mietwagenfahrern nicht bekannt ist: Häufig sorgen die gesetzlichen Deckungssummen nicht für ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz.

Ab dem 1. Oktober sind Sie jedoch bei den Basler Versicherungen in diesem Fall automatisch mit einer Deckungssumme bis zu 100 Mio. Euro haftpflichtversichert, wenn die vorhandene Deckungssumme nicht ausreicht.

"Mit Hilfe dieser Neuerung wollen wir Privatkunden, die häufig reisen und auch im Ausland nicht auf umfassenden Versicherungsschutz verzichten wollen, eine attraktive Form der Absicherung anbieten", beschreibt Rainer Weckbacher, Leiter der Kfz-Sparte, die Hintergründe für den kostenfreien Leistungseinschluss, der so genannten "Mallorca-Police". Doch der neue Kfz-Tarif, den die Basler Versicherungen ab dem 1. Oktober anbieten, beinhaltet weitere Neuerungen, von denen Sie unmittelbar profitieren können. Beispielsweise sind ab sofort als Zusatzbausteine sowohl die "Fahrer-Schutz Premium"-Deckung als auch ein "Ausland- Schadenschutz" erhältlich. Welche konkreten Leistungen beinhalten diese Bausteine? Der Ausland-Schadenschutz sorgt dafür, dass der unverschuldet im Ausland in einen Unfall verwickelte PKW-Kunde so behandelt wird, als ob der Schaden in Deutschland eingetreten wäre. Dies hat den Vorteil, dass Schäden zügig und nach deutschem Recht reguliert werden. "Gerade in südlichen Ländern, die bei Urlaubsreisenden sehr beliebt sind, hat sich in der Versicherungspraxis gezeigt, dass Verkehrsunfälle oftmals sehr schleppend reguliert werden. In vielen Fällen bleibt der Geschädigte sogar auf einem Teil des Schadens sitzen, wie z. B. Wertminderungen des Fahrzeugs, Nutzungsausfall, Mietwagen- und Anwaltskosten", so Weckbacher. Damit die Urlaubsfreude durch einen Verkehrsunfall nicht unnötig getrübt wird, rät der Kfz-Experte zum Abschluss des Ausland-Schadenschutzes. "Für einen geringen Mehrpreis können Sie sämtliche Unannehmlichkeiten vermeiden, die mit einem Unfall im Ausland verbunden sind." Hierzu zählen beispielsweise eine nervenaufreibende Schadenregulierung mit Gutachtern und Anwälten, der Streit um Deckungssummen und die Höhe des Schadensersatzes und nicht zuletzt kulturelle Barrieren wie eine fremde Sprache oder eine anders geartete Rechtsprechung. "All diese Fragen können Sie mit dem Ausland-Schadenschutz bequem in die Hände unserer Schadenregulierer legen, die sich von A-Z um Ihre Angelegenheit kümmern," erläutert Weckbacher. In diesem Zusatzpaket sind weitere Leistungen, wie z. B. eine verlängerte Neuwertentschädigung, der Zusammenstoß mit Wirbeltieren aller Art und Marderbissfolgeschäden ebenfalls enthalten. Mit Hilfe des Zusatzbausteins "Fahrer-Schutz Premium" können sich Fahrer ab 24 Jahren bei selbst oder teilverschuldeten Unfällen mit Personenschäden umfassend absichern. Dies ist insofern bedeutsam als dass der Fahrer bei selbst verschuldeten Unfällen in der Regel für den Schaden an seiner Person keine Entschädigung erhält - ganz im Gegensatz zu den Fahrzeuginsassen, die in solch einem Fall gesetzlich geschützt sind. Mit der "Fahrer-Schutz Premium"- Deckung ist der Versicherte auch dann umfassend abgesichert, wenn er aufgrund seines Unfalls Verdienstausfälle hat, aufgrund von Folgeschäden seine Wohnung behindertengerecht umbauen lassen muss oder auf die Unterstützung einer Haushaltshilfe angewiesen ist. Und im Gegensatz zu einer herkömmlichen Kfz-Unfallversicherung richten sich die Leistungen im Schadenfall nicht nach pauschal festgelegten Versicherungssummen, sondern nach dem tatsächlich entstandenen Schaden bis zu einer Maximalhöhe von acht Mio. Euro.

Quelle: Pressemeldung Basler Versicherungen

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